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03 2011

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ZUM SCHLUSS

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Nun ist es quasi amtlich: In einem Inter-view Ende Juni kündigte die neue Wissen-schaftsministerin Baden-Württembergs Theresia Bauer an, dass das umstrittene Universitätsmedizingesetz (UMG), das noch kurz vor der Landtagswahl in Kraft getreten war, nun wie von der grünroten Regierungskoalition vor der Wahl zuge-sagt zurückgenommen wird. «Wir planen ein zweistufges Verfah-ren: Wir wollen das Gesetz aufheben, zum alten Zustand zurückkeh-ren und dann mit den Beteiligten über die besten neuen Lösungen diskutieren», sagte Bauer der Nachrichtenagentur dpa.

Im Universitätsklinikum Heidelberg wurde diese Meldung mit Er-leichterung und großer Zustimmung aufgenommen. Der Klini-kumsvorstand begrüßt diese die angekündigte Aufhebung und hofft, dass diese nun möglichst bald umgesetzt wird, damit die bürokratischen Regelungen des UMG gar nicht erst greifen kön-nen. Auch der Personalrat hat diese Entwicklung positiv aufge-nommen und geht für die Zukunft davon aus, dass in einem neu-en Gesetz unter Beteiligung der Personalvertretungen die Arbeitnehmerrechte massiv gestärkt werden.

2500 Unterschriften dagegen gesammelt

Die Personalräte der vier Uniklinika hatten sich in einer Erklärung geschlossen gegen das UMG ausgesprochen; in Heidelberg hatte der Personalrat rund 1.000 Unterschriften dagegen gesammelt und dem damaligen Heidelberger CDU-Landtagsabgeordneten überge-ben. Zahlreiche Heidelberger Professoren hatten mit ihren Kollegen in Freiburg, Tübingen und Ulm in der Stuttgarter Zeitung per Anzeige an die Landtagsabgeordneten appelliert, dem UMG nicht zuzustim-men. Diese Proteste wurden unterstützt von einer bundesweiten Welle der Solidarität unter den Vertretern der Hochschulmedizin, die die Entwicklung in Baden-Württemberg als verhängnisvolles Si-gnal für die Hochschulmedizin in Deutschland gesehen hatten. So konnte der Verband der Universitätsklinika Deutschlands bundes-weit 2.500 weitere Unterschriften gegen das Gesetz sammeln.

Das UMG gilt für die Uniklinika Heidelberg, Freiburg, Tübingen und Ulm. Es sieht eine Re-Integration der Uniklinika in die Universität und eine engere Kontrolle durch die Politik vor. So sollte die fach-liche Zuständigkeit der Aufsichtsräte eingeschränkt und durch

Einführung zusätzlicher Gremien von Universität und Land zusätz-lich geschwächt werden. Auch die Medizinischen Fakultäten hät-ten ein Stück ihrer Eigenständigkeit verloren, die ihnen das Uni-versitätsmedizingesetz aus dem Jahr 1997 ermöglicht hatte, das die Uniklinika zu Anstalten öffentlichen Rechts gemacht hatte.

Schaden durch enorme Bürokratisierung

„Die enorme Bürokratisierung und die kurze Anbindung an Uni-versität und Politik hätten uns geschadet“, erklärt die Kaufmän-nische Direktorin Irmtraut Gürkan. „Es braucht eher mehr Freiheit, um in dem schwierigen Wettbewerb von Krankenversorgung und Forschung weiterhin so gut bestehen zu können.“

Wie geht es nun weiter? Wie sollte das künftige Universitätsmedi-zingesetz aus Sicht der Universitätsklinika aussehen? „Klinikum und Fakultät sollten bei Krankenversorgung, Forschung und Lehre in weitgehender Autonomie eng zusammenarbeiten“, erklärt der Leitende Ärztliche Direktor, Professor Dr. J. Rüdiger Siewert. Dies sollte in Zusammenarbeit mit schlanken, sachkundigen Aufsichts-gremien geschehen; die Entscheidungswege sollten kurz sein. Uniklinika und Medizinische Fakultäten bleiben Partner der Uni-versitäten und pfegen die zahlreichen interdisziplinären Verbin-dungen mit ihr. Ein weiterer wichtiger Punkt sei die Möglichkeit zur Ausgestaltung der Managementpositionen, die den hohen profes-sionellen Anforderungen im Gesundheitswesen und in der inter-nationalen Forschung genügen müssen.

Universitätsmedizingesetz

wird aufgehoben

Bilder vom

Sommerfest

im Internet

Diese Ausgabe des KlinikTickers befand sich während des Sommerfestes bereits in Druck, doch Bilder gibt es unter

www.sommerfest-klinikum.de

Wissenschaftsministerin Theresia Bauer kündigt Rücknahme an

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