TARIFINFO |
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Für
den Erhalt unserer |
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Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Klinikumsvorstand und Aufsichtsrat haben trotz massiver Proteste der Beschäftigten zum 31.Januar 2005 den Austritt der Uniklinik Heidelberg aus dem Arbeitgeberverband des öffentlichen Dienstes beschlossen. Ein Haustarifvertrag zwischen ver.di und der Uniklinik Heidelberg wird vom Klinikumsvorstand angestrebt. Der Arbeitgeber hat eine chaotische Situation geschaffen. Für Beschäftigte gelten je nach Beginn des Arbeitsvertrages unterschiedliche Bedingungen. Viele Beschäftigte sind verunsichert. Wie geht es mit der Uniklinik weiter? Ist mein Arbeitsplatz sicher? Wird mein Gehalt gekürzt? Muss ich länger arbeiten? Etc....
Der Klinikumsvorstand hat
seine Vorstellungen klar formuliert: Um Personalkosten zu sparen, soll aus
den Tarifverträgen des Öffentlichen Dienst, dem Bundes-Angestellten
Tarifvertrag (BAT) und Manteltarifvertrag für ArbeiterInnen (MTArb)
ausgestiegen werden. Dies ist eine Kampfansage an die Beschäftigten, denn
das Ziel wird klar: Es soll um schlechtere Arbeitsbedingungen (weniger
Schutzrechte), Lohn- und Gehaltskürzungen und längere Arbeitszeit gehen.
Mit keinem Tarifvertrag der Welt wird das Dilemma der
Krankenhausfinanzierung gelöst. Hier braucht es u.a. lautstarke politische
Initiativen, um die Rahmenbedingungen zu verändern. Diese vermissen wir
von der Klinikumsleitung.
Wir können etwas tun! - Wir
haben Vorschläge!
Mit dieser Broschüre wollen die PersonalrätInnen und die Vertrauensleute
allen Beschäftigten Informationen an die Hand geben und
Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. |
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Welche Tarifverträge und Arbeitsbedingungen gelten für mich?
Die folgende Beschreibung dient als Anhaltspunkt. Eine Prüfung der arbeitsvertraglichen Situation muss in jedem Einzelfall anhand der Unterlagen geschehen, da es immer wieder Besonderheiten und spezielle Problemlagen gibt. Der Personalrat berät gerne!
Folgende Fälle gibt es bei den Arbeitsverträgen:
· unbefristeter Arbeitsvertrag begann vor 30.Juni 2003
Der Arbeitsvertrag umfasst Leistungen nach BAT/MTArb inklusive Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und der 38,5 Stunden-Woche.
· Arbeitsvertrag begann im Juli 2003 Der Arbeitsvertrag umfasst Leistungen nach BAT/MTArb mit vollem Weihnachtsgeld, 38,5-Stunden-Woche, aber ohne Urlaubsgeld.
· Arbeitsvertrag begann zwischen August 2003 und April 2004
Der Arbeitsvertrag umfasst Leistungen nach BAT/MTArb mit der 38,5-Stunden-Woche, aber ohne Urlaubsgeld und mit reduziertem Weihnachtsgeld.
· Arbeitsvertrag begann nach April 2004 Der Arbeitsvertrag umfasst Leistungen nach BAT/MTArb ohne Urlaubsgeld, mit reduziertem Weihnachtsgeld und mit der 41-Stunden-Woche. |
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Situation der Beamtinnen und Beamten
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Situation der Beschäftigten der Klinik- Service- GmbH (KSG)
Diese Kolleginnen und Kollegen haben keinen Tarifvertrag, sondern sog. Arbeitsvertragsbedingungen (AVB), die der Arbeitgeber einseitig festgelegt hat. Es gilt die 40 Std.-Woche, Arbeitsbedingungen sind schlechter geregelt, der Lohn liegt 15 – 20% unter dem, was Klinikumsbeschäftigte verdienen, die die gleiche Tätigkeit machen. Eine betriebliche Altersvorsorge wie die VBL gibt es nicht. |
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Situation für Landesbeschäftigte
Für die Landesbeschäftigten (Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, in der Regel die Ärztinnen und Ärzte und alle Beschäftigten, die dem Übergang zur Anstalt des öffentlichen Rechts widersprochen haben) ist die Lage anders. Für sie gilt die Tarifsituation des Landes. Noch ist Baden-Württemberg Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (Austrittsbeschluss wurde gefasst, aber nicht vollzogen). Es bleibt abzuwarten, welchen tariflichen Weg das Land geht. Es gilt dort momentan der BAT/MTArb mit gekündigtem Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und gekündigten Arbeitszeitbestimmungen. Weitere tarifliche Verschlechterungen sind von der Landesregierung geplant. Wenn die Uniklinik tarifliche Sonderwege geht – also ein Tarifvertrag abgeschlossen wird - sind die Landesbedienstenten hiervon erstmal nicht betroffen. |
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Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen
Der Arbeitgeber geht bei der Verlängerung von befristeten Verträgen von einem neuen Arbeitsvertrag aus. Daher wird am Klinikum mit Beschäftigten, deren befristeter Arbeitsvertrag verlängert wird, ein schlechterer Arbeitsvertrag vereinbart (kein Urlaubsgeld, weniger Weihnachtsgeld, 41-Stunden-Woche, s.o.). Laut Urteil des BAG vom 12.September 1996 (7 AZR 790/95 (AP Nr.182 zu §620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag)) ist dies nicht zulässig!! Wenn die Arbeitsaufgaben und die Arbeitsinhalte gleich bleiben, ist dies als einheitlicher Arbeitsvertrag zu sehen. (s. ver.di- Info „Vorsicht Falle“) Wer bereits einen veränderten Arbeitsvertrag unterschrieben hat, sollte schriftlich auf eine Änderung drängen. Wer noch nicht unterschrieben hat, sollte dies allenfalls unter Vorbehalt tun. In den nächsten Jahren wird es einige Gerichtsverfahren zu diesem Thema geben, und wer einen Vorbehalt erklärt hat kann sich später auf eventuelle positive Urteile beziehen. |
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Die
Prozessvereinbarung zur Erneuerung von BAT und MTArb
Zwischen Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes (Bund, Länder, Kommunen) und ver.di wurde vereinbart, bis Ende Januar 2005 BAT und MTArb grundlegend zu reformieren. Hierzu wurde eine Prozessvereinbarung geschlossen. Es wird in mehreren Arbeitsgruppen intensiv verhandelt. Aktuelle Infos hierzu gibt es auf den ver.di- Seiten im Internet unter:
www.verdi.de/neues_tarifrecht_oed
Die Länder-Arbeitgeber mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) haben die Prozessvereinbarung torpediert, sie wollen keine Reform von BAT und MTArb.
Nachdem Mitte 2003 die Tarifverträge zu Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld gekündigt wurden, provozierten die Ministerpräsidenten weiter: Trotz der laufenden Verhandlungen wurde im März 2004 die Kündigung der 38,5-Stunden-Woche durch die Tarifgemeinschaft der Länder erklärt.
Wie angekündigt hat ver.di dann beschlossen, die Reform nur noch mit Bund und Kommunen, nicht aber mit den Länder- Arbeitgebern weiterzuverhandeln. Die bisherig erzielten Ergebnisse mit Bund und Kommunen deuten darauf hin, dass es Ende Januar einen reformierten Tarifvertrag öffentliche Dienste geben wird. Es ist zu hoffen, dass die Länder wieder in den gemeinsamen Verhandlungsverbund Bund, Länder, Kommunen zurückkehren und die Ergebnisse übernehmen. Sind die Länder jedoch weiter reformunwillig, gelten für unsere Landesbediensteten BAT und MTArb in der bisherigen Form weiter. |
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Die Uniklinik ist zum 31.Januar 2005 aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten. Zum 31.Januar 2005 ist auch die Laufzeit des Vergütungstarifvertrag beendet. Ab 1.Februar 2005 kommt der Vergütungstarifvertrag in die Nachwirkung. Löhne und Gehälter werden für ver.di- Mitglieder auf dem Stand vom 31.Januar 2005 weiter gelten, bis die Uniklinik einen neuen Tarifvertrag zur Vergütung abgeschlossen hat. |
Stellung von ver.di-Mitgliedern und anderen Beschäftigten
Tarifverträge gelten nur für ver.di-Mitglieder, da die Gewerkschaft für ihre Mitglieder Tarifverträge aushandelt und nicht für andere Personen. Für Beschäftigte, die nicht ver.di-Mitglieder sind, gilt der Arbeitsvertrag. Dies ist eine schwächere Absicherung der tariflichen Rechte als eine unmittelbare ver.di-Mitgliedschaft. Denn ein Arbeitsvertrag kann verändert werden, z.B. durch Änderungskündigung. Wird ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen, ist der Zeitpunkt des Abschlusses des neuen Arbeitsvertrages maßgebend. Zu prüfen ist, ob bei einer Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen wird oder ob der alte Arbeitsvertrag nur verlängert wird. Es könnte sein, dass die Arbeitgeber ver.di-Mitglieder und Nicht-ver.di-Mitglieder unterschiedlich behandeln. Die Arbeitgeber wollen nur noch zahlen, was unbedingt nötig ist. |
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Wie kann sich unser Tarifrecht in Zukunft entwickeln?
Es kann nicht vorhergesagt werden, welcher Weg gegangen wird. Auch wenn die Arbeitgeberseite von einem Haustarifvertrag spricht, bedeutet das noch nicht, dass ver.di dem zustimmt. Denn unser Ziel ist, im Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes zu verbleiben. Nur eines ist sicher: Die Qualität eines künftigen Tarifvertrages wird maßgeblich davon abhängen, wie stark ver.di in Tarifverhandlungen auftreten kann. Und das hängt von der Zahl der Mitglieder ab.
Es ist anzustreben, im Flächentarifvertrag des Öffentlichen Dienstes zu bleiben. Denn wenn alle Beschäftigten im Öffentlichen Dienst (Reinigungskräfte, Bus- und Straßenbahnfahrer, Müllwerker, Krankenschwestern, MTAs, …) zusammenstehen, können die Beschäftigten mit ver.di am meisten erreichen. Das hat die Vergangenheit gezeigt. Eine Lohntarifrunde ist so viel schlagkräftiger zu führen, als wenn dies z.B. bei einem Haustarifvertrag die Beschäftigten der Uniklinik ganz alleine machen müssten. Vom Flächentarifvertrag haben im Übrigen auch die Arbeitgeber profitiert! Wer Tarifflucht begeht, kündigt den sozialen Frieden auf, Wer die Solidargemeinschaft Arbeitgeberverband, die Arbeitsbedingungen und Vergütungen für eine ganze Branche aushandelt, verlässt, hat die Auseinandersetzung direkt in den Betrieb geholt.
• Rückkehr in das Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes
Das wäre die beste Lösung. Die Prozessvereinbarung wird mit Erfolg zu Ende geführt, BAT und MTArb sind reformiert und gelten weiterhin. a) Die Uniklinik kann als Anstalt des öffentlichen Rechtes eine Aufnahme in den kommunalen Arbeitgeberverband (VkA) beantragen, BAT und BMTG würden weiterhin unmittelbar gelten. Weiterer Vorteil: Über eine Mitgliedschaft in der ZVK könnte die Zusatzversorgung nahtlos gesichert werden und würde billiger. b) So lange das Land in der TdL bleibt, kann die Uniklinik in den AVdÖD Ba-Wü (Arbeitgeberverband des öffentlichen Dienstes in Baden-Württemberg) und damit auch in die TdL zurückkehren. c) Eine weitere Lösung wäre ein Vollverweisungstarifvertrag. Ver.di und Uniklinik vereinbaren, dass BAT und MTArb jeweils in der aktuellen Fassung gelten.
• Uniklinika-Tarifvertrag bundesweit?
Die Uniklinik-Arbeitgeber sind im VUD (Verband der Uniklinika Deutschlands) zusammengeschlossen. Es wäre denkbar, dass hier ein Tarifverbund geschlossen und ver.di zu Verhandlungen für einen Uniklinika- Tarifvertrag bundesweit aufgefordert wird. Da die Voraussetzungen und Vorstellungen in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich sind, ist jedoch nicht zu erwarten, dass es einen Arbeitgeber- Verband der Uniklinika geben wird.
• Uniklinika-Tarifvertrag Baden-Württemberg?
Die vier Uniklinika könnten sich zu einem eigenen Arbeitgeberverband zusammenschließen und mit ver.di Baden-Württemberg Tarifverhandlungen führen. Auf Arbeitgeberseite sind schon Vorkehrungen dazu getroffen. Für die vier Uniklinika zusammen wurde in Freiburg eine Koordinationsstelle BAT-Ausstieg gebildet. Denkbar wären gemeinsame Regelungen für alle vier Standorte mit einer Art Mantel-Tarifvertrag mit der Möglichkeit, in bestimmten Bereichen ergänzend spezielle Regelungen für jede Uniklinik zu treffen. Bisher ist noch unklar, wie stark der Verbund der vier Uniklinika Baden-Württemberg auf Arbeitgeberseite ist und ob sie einen gemeinsamen Weg oder getrennte Wege gehen wollen.
• Haustarifvertrag Uniklinik Heidelberg?
Der Klinikumsvorstand hat erklärt, dass er einen Haustarifvertrag abschließen will, und hat Ver.di zu Tarifverhandlungen aufgefordert. Ver.di hat unserem Arbeitgeber mitgeteilt, dass sie nur gemeinsame Tarifverhandlungen mit allen vier Uniklinika führen wird. Wird ein Haustarifvertrag verhandelt, dann kommt es ganz alleine auf die Stärke von ver.di an der Uniklinik Heidelberg an!
Ein Haustarifvertrag hat
große Nachteile: Die Beschäftigten werden weitgehend von der
Tarifentwicklung im Öffentlichen Dienst, im Gesundheitswesen und sogar von
den anderen Uniklinika abgekoppelt. Eine Zersplitterung der Tarif- und
Arbeitsbedingungen wird vorangetrieben. Eine willkürliche Bezahlung
abhängig vom Wohlwollen der Kostenträger wäre die Folge. So schlecht geht es dem Klinikum auch wieder nicht. Solange notwendige Baumaßnahmen zur Hälfte aus eigenen Mitteln finanziert werden, man sich Berufungsverhandlungen und (Fest-) Veranstaltungen etwas kosten lässt, und Teile der oberen Führungsebene bei der Anschaffung neuer Sachmittel nicht kleinlich sind, solange man sich für jedes Problem teure Beraterfirmen leistet, solange leuchtet das Lohnsenkungsprogramm unseres Arbeitgebers nicht ein. Das hat nichts mit Neid zu tun, sondern mit Moral. Wenn man zum Ergebnis kommt, dass man sparen muss, dann sollten alle und im gleichen Maße ihren Beitrag dazu leisten. |
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Wie sieht es mit der Zusatzversorgung (VBL) aus?
Der Anspruch auf die Zusatzversorgung ist tariflich festgeschrieben. Die Zusatzversorgung muss in vollem Umfang erhalten bleiben und weitergeführt werden. Wenn die Uniklinik aus der VBL aussteigt, bleiben die bisher erworbenen Ansprüche für alle Beschäftigten bestehen. Daher müsste die Uniklinik an die VBL eine hohe Ablösesumme zahlen. Schätzungen gehen von 150 bis 200 Millionen Euro aus. Es wird geprüft, ob das Land für die Zeiten vor dem Rechtsformwechsel 1998 aufkommen muss. Dann wäre ein Ausstieg aus der VBL wohl denk- bar. Für die vier Uniklinika in Ba-Wü ist Tübingen beauftragt, den Ausstieg aus der VBL und den Umstieg auf ein anderes (kapitalgedecktes) System zu prüfen. Nachdem die Uniklinik Tübingen im Auftrag der vier Uniklinika ein Gutachten in Auftrag gegeben hat, haben die vier Personalräte ebenfalls beschlossen, ein Gutachten erstellen zu lassen. Wir wollen genau wissen, wo Chancen und Risiken für die Beschäftigten liegen und welches die tragfähigste und beste Lösung für die Zukunft ist. Dabei ist uns ein vollständiger Leistungsvergleich wichtig, der alle sozialen Risiken wie z.B. Kindererziehungszeiten berücksichtigt. |
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Wir fordern daher:
• Die Uniklinik Heidelberg muss in das Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes zurückkehren
• Oberste Priorität hat
der Erhalt und Ausbau des bisherigen Tarifniveaus für alle Beschäftigten.
Eine Reform von BAT und MTArb im Rahmen der Prozessvereinbarung ÖD ist im
Interesse der Beschäftigten voranzubringen und ein attraktives und
zukunftsorientiertes System der Bewertung und Eingruppierung zu schaffen.
Hier können krankenhausspezifische Regelungen vereinbart werden • Einheitliches Tarifrecht für alle Beschäftigten der Uniklinik. Keine Aufspaltung der Belegschaft in bisherige Beschäftigte, neue Beschäftigte, Landesbeschäftigte, BeamtInnen und Service-GmbH- Beschäftigte
• Befristete Arbeitsverhältnisse sind auf ein unabdingbares Maß zu reduzieren.
• Ärzte/Ärztinnen in der Facharztausbildung müssen einen Arbeitsvertrag für die gesamte Dauer der Ausbildung erhalten.
• Erhalt der 38.5-Stunden-Woche.
• Volles Urlaubs- und Weihnachtsgeld für alle Beschäftigten. |
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