Page 21 - GB_2010

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Geschäftsbericht 2010 40 UniversitätsKlinikum Heidelberg 41

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Krankenhausfinanzierungsrecht

Das GKV-FinG, verabschiedet durch den Bundestag am 12.11.2010 und am 31.12.2010 veröffentlicht, sieht verschie-dene Maßnahmen zur Ausgabenbegrenzung für 2011 und 2012 vor, die sich bei den Krankenhäusern in spürbaren finanziellen Einbußen darstellen:

>> die Begrenzung der akutstationären Preisanpassung für 2011 auf 0,9% Steigerung (0,25% weniger als die Verän-derungsrate der Grundlohnsumme) und 2012 auf eine um 0,5% verminderte Grundlohnrate,

>> einen Abschlag von 30% auf die für 2011 zu vereinba-renden Mehrleistungen sowie einen vor Ort zu treffenden Abschlag auf zu vereinbarende Mehrleistungen in 2012.

Ausgenommen vom Mehrleistungsabschlag sind Zuwächse bei Leistungen mit einem Sachkostenanteil von mehr als zwei Dritteln, bei Kapazitätserweiterungen (neue Fachabtei-lungen) und wenn ansonsten die Finanzierung einzelner Lei-stungsbereiche gefährdet wäre oder Versorgungsprobleme entstehen würden (z.B. Transplantationen). Für die im KHRG beschlossenen ordnungspolitischen Änderungen finden ent-sprechende Vorbereitungsarbeiten statt, so die Kostenkalku-lationen für die Einführung eines pauschalierenden Entgelt-systems für die Psychiatrie ab 2013 und die Kalkulation von Investitionsbewertungsrelationen zur Vorbereitung einer ab 2013 länderspezifischen (möglichen) Umstellung auf Investi-tionspauschalen. Hier beteiligt sich das Universitätsklinikum ab Frühjahr 2011 am Pretest.

Fallpauschalenvereinbarung

Die Aktualisierung der Fallpauschalenvereinbarung brach-te insgesamt eine weitere Konsolidierung des Systems mit folgenden Veränderungen:

>> Fortschreibung des Fallpauschalenkatalogs mit Neufest-legung der Kostengewichte,

>> insgesamt Verbesserung der Kostengewichte in der Ma-ximalversorgung (Intensivmedizin, Schlaganfallbehand-lung und die Behandlung von Querschnittsgelähmten) mit einem Systemverbesserungseffekt für das Klinikum Heidelberg von allerdings nur 0,2 % (Zusatzentgelteffekte nicht berücksichtigt).

Beihilferecht

Die EU hat im Gemeinschaftsrahmen vom 01. Januar 2007 für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und In-novation festgelegt, wann eine staatliche Finanzierung von Forschungseinrichtungen vorliegt. Nach Ziffer 3.1 gilt eine staatliche Finanzierung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovations-Tätigkeiten bei Forschungseinrichtungen als staatliche Beihilfe, sofern sämtliche Voraussetzungen des Artikel 107 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europä-ischen Union erfüllt sind. Sofern dieselbe Forschungsein-richtung sowohl wirtschaftliche als auch nicht-wirtschaft-liche Tätigkeiten ausübt, fällt die staatliche Finanzierung der nicht-wirtschaftlichen Tätigkeiten nicht unter Artikel 107 AEUV, wenn zur Vermeidung von Quersubventionierungen die beiden Tätigkeitsformen und ihre Kosten und Finanzie-rungen eindeutig voneinander getrennt werden können. Hierunter zu verstehen ist sowohl der Bereich der Drittmittel als auch die gegenseitigen Leistungsverrechnungen zwi-schen Klinikum und Fakultät. Beide Bereiche müssen den Anforderungen der EU entsprechen.

Das Universitätsklinikum hat weder in der Vergangenheit noch im aktuellen Geschäftsjahr einen Defizitausgleich des Krankenhausträgers in Form einer Wettbewerbsverzerrung benötigt. Bei den Zuschlägen für Infrastruktur im Rahmen der Auftragsforschung liegt die Fakultät mit 20% mit an der Spitze der Uniklinika. Das Risiko, dass die EU oder das Land Baden-Württemberg auf Anforderung der EU Rück-forderungen gegenüber dem Universitätsklinikum geltend machen wird, schätzen wir deshalb als sehr gering ein, da wir nachweisen können, dass keine Quersubventionierung vorliegt, allerdings noch nicht in der von der EU geforderten Form. Grundsätzlich ist auch festzuhalten, dass die Situati-on des Klinikums bezüglich der Umsetzung des EU-Beihilfe-rahmens vergleichbar mit der bei anderen Uniklinika ist.

Ausweis im Krankenhausplan Baden-Württemberg

In mehreren Gesprächen seit Ende 2009 und in 2010 wurde mit dem Sozialministerium die Fortschreibung des Kranken-hausplans für das Universitätsklinikum erörtert und geeint. Im Ergebnis wurde eine künftige somatische Bettenzahl nach Integration der Orthopädischen Klinik und Berück-sichtigung der neurologischen Außenstelle im Kranken-haus Sinsheim von 1.535 vollstationären Betten festgelegt. Zusammenfassend hat das Universitätsklinikum nunmehr 1.918 Betten/Plätze, davon 1.725 vollstationäre Betten (ein-schließlich Psychiatrie und Psychosomatik) und 193 teilsta-tionäre Plätze.

Entwicklung und Positionierung

Eingliederung der Stiftung Orthopädische Universitätsklinik Heidelberg

Die Integration der Stiftung Orthopädische Universitäts-klinik wurde mit dem gesetzlichen Zusammenschluss zum 01.01.2010 formell abgeschlossen. Die organisatorischen und wirtschaftlichen Integrationsaufgaben wurden dafür fristgerecht erfolgreich erledigt und zum Routinebetrieb übergeleitet. Es zeigt sich eine positive Leistungsentwick-lung in der Krankenversorgung verbunden mit einer wirt-schaftlichen Konsolidierung, um die übernommenen finan-ziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Auch bedingt durch die sehr erfolgreiche Ausstrahlung einer mehrteiligen SWR-Sendereihe über die Krankenversorgungsmöglichkeiten in der Stiftung Orthopädie ist mit einer steigenden Behand-lungsnachfrage und Wartezeiten umzugehen.

Organisatorische/strukturelle Veränderungen

Die zur Verbesserung der patientenbezogenen und for-schungsbezogenen Funktionsabläufe eingeleitete Prozes-soptimierung, die auf Basis von Department- und Zentren-bildung zu einer Neuorganisation des Universitätsklinikums führen soll, ist erfolgreich weiterentwickelt und nahezu flächendeckend abgeschlossen worden. Neben den be-reits bestehenden ressourcenorientierten Departements und krankheitsorientierten Zentren sind in 2010 das De-partment Orthopädie, Unfallchirurgie und Paraplegiologie sowie das Department Kopfklinik gegründet worden. Als nächstes sind nach dem Umzug in den Neubau im Neuen-heimer Feld die Gründungen des Departments Frauen- und Hautklinik geplant.

Tarifsituation

Die Tarifsituation am Klinikum differenziert sich wie folgt:

>> TV UK: für alle nichtärztlichen und nichtwissenschaft-lichen Mitarbeiter; Mindestlaufzeit des Entgelttarifver-trags bis 31.03.2012.

>> TV-Land: für alle wissenschaftlichen Mitarbeiter und Ärzte, die nicht überwiegend in der Krankenversorgung tätig sind sowie für alle nichtwissenschaftlichen Mitar-beiter, die der Überleitung in die Anstalt widersprochen haben; Mindestlaufzeit des Entgelttarifvertrags bis 31.12.2012.

>> TV UK Orthopädie: Überleitungstarifvertrag für die nicht-wissenschaftlichen Beschäftigten der Orthopädischen Universitätsklinik in den TV UK; Mindestlaufzeit bis 31.12.2013.

>> TV-Ärzte: für alle approbierten Ärzte, die überwiegend in der Krankenversorgung tätig sind; Mindestlaufzeit des Entgelttarifvertrags bis 30.06.2011.

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