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Begutachtung

Die Berufsdermatologie führt sozialmedizinische, dermatologische und allergologische Gutachten ambulant durch. Diese werden auf Veranlassung des jeweils für die Person zuständigen Rentenversicherungsträgers oder der zuständigen Berufsgenossenschaft durchgeführt.
Gutachten dienen der Erkennung und Feststellung einer Berufskrankheit und einer ggf. sich daraus ergebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit (MDE) oder Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit.