Erklärung zur Barrierefreiheit
Universitätsklinikum Heidelberg
Das Universitätsklinikum Heidelberg bemüht sich, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die Inhalte unter https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- In den Seiten enthaltene Grafiken oder Bilder sind derzeit nicht vollständig durch Textbeschreibungen ergänzt worden.
- Eingebundenen Videos stehen derzeit keine Untertitel oder Transkription zur Verfügung. Bei neu eingestellten Videos sind wir bemüht, Untertitel schnellstmöglich nach der Veröffentlichung zu ergänzen.
- Bei Links gehen Ziel oder Zweck des Links teilweise nicht klar aus dem Linktext hervor.
- Die Navigation verfügt über Unterebenen mit Filtern und diese können teilweise nicht mittels Tastaturnutzung angesteuert werden. Hierfür bieten wir auf den Seiten der Hauptnavigationselemente entsprechende Alternativen zum Navigieren. Alternativ finden Sie hier eine Sitemap aller Seiten der Hauptnavigation.
- PDF-, Word-, Excel- oder Powerpoint-Dokumente, die im Rahmen des Webauftritts zum Download angeboten werden, sind derzeit nicht alle in barrierefreier Version verfügbar. Wir bemühen uns, neu eingestellte PDF-Dateien in barrierefreier Version zu erstellen bzw. durch eine solche zu ersetzen.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 19.07.2021 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 06.03.2023 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Wenn Sie auf Probleme stoßen, die wir beheben können, sagen Sie uns gerne Bescheid.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Folgendes finden:
- Inhalte, die schwer zugänglich sind,
- Inhalte, die nicht mit den Anforderungen des L-BGG vereinbar sind.
Universitätsklinikum Heidelberg
Im Neuenheimer Feld 672
69120 Heidelberg
E-Mail: contact(at)med.uni-heidelberg.de
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Universitätsklinikum Heidelberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls das Universitätsklinikum Heidelberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle(at)bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.