Plastische Operationen
Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 15. März 2006
-Stand 1. Oktober 2009-
Plastische Operationen
Definition:Die Zusatzweiterbildung Plastische Operationen umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die konstruktiven und rekonstruktiven plastischen operativen Eingriffe zur Wiederherstellung und Verbesserung der Form, Funktion und Ästhetik in der Kopf-Hals-Region.Weiterbildungsziel:Ziel der Zusatzweiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Plastische Operationen nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Facharztanerkennung für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde oder Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
Weiterbildungszeit:
24 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in – den konstruktiven, rekonstruktiven und ästhetischplastisch- chirurgischen Operationen zur Korrektur von Fehlbildungen und Fehlformen, zur Versorgung frischer Verletzungen und Verletzungsfolgen, zur Rekonstruktion nach Tumoroperationen einschließlich mikrochirurgischer Techniken sowie Nah- und Fernlappenplastiken mit und ohne Gefäßanschluss und freie Haut- und Gewebetransplantationen in der Kopf- und Hals-Region
- der Lokal- und Regionalanästhesie in der Kopf-Hals- Region
- der Nachbehandlung nach operativen Eingriffen und
alternativ:
- operative Eingriffe in der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, z. B. Rhinoplastik, Otoplastik, bei Fehlbildungen der Nase, der Ohrmuschel, des Gesichts und der Haut, bei Verletzungen und Entzündungen sowie deren Folgen einschließlich Rekonstrution von Nasennebenhöhlen, Lappenplastiken unterschiedlicher Schwierigkeitsgrade, Entnahme von Knorpel- und Knochentransplantaten, ästhetische Gesichtschirurgie einschließlich Narbenkorrekturen und Konturverbesserung oder
- operative Eingriffe in der Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, z. B. dentoalveoläre Operationen, Operationen der Fehlbildungschirurgie bei Gesichtsspalten, bei craniofacialen Anomalien und Dysgnathien, Dysostosen, funktionelle und rekonstruktive Kiefergelenkoperationen, präprothetische Chirurgie mit und ohne enossale Implantate, Wiederherstellung von Form und Funktionen bei ausgedehnten Tumorresektionen, ästhetische Gesichtschirurgie einschließlich Narbenkorrekturen und Konturverbesserung.