Organspende am Universitätsklinikum Heidelberg

Etwa 8400 schwerstkranke Menschen in Deutschland stehen auf einer Warteliste und hoffen auf ein Spenderorgan. Durch die Zustimmung zu einer Organspende kann ein Spender oder eine Spenderin bis zu sieben schwerkranken Menschen ein neues Leben schenken und deren Lebensqualität verbessern. Im vergangenen Jahr haben 965 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet und konnten damit 2866 Menschen auf der Warteliste helfen.

Zustimmung zur Organspende

Die Zustimmung zur Organspende ist eine persönliche Entscheidung, die jeder Mensch für sich selbst trifft. Hat ein Mensch diese Entscheidung nicht getroffen, wird diese an dessen Angehörige übertragen. Im Zustand des Verlustes und der Trauer ist das nicht einfach für die Familienangehörigen. Deshalb ist es wichtig, schon zu Lebzeiten seinen Willen für oder gegen eine Organspende in einem Gespräch mit seinen Angehörigen oder nahestehenden Personen kundzutun und dies bestenfalls mit einem Organspendeausweis zu dokumentieren. 
Auch können so einzelne Organe ausgeschlossen oder Einschränkungen und Wünsche festgehalten werden. In einer Patientenverfügung besteht ebenfalls die Möglichkeit seinen Willen zur Organspende zu vermerken. Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende stellt eine große Entlastung der Angehörigen dar, denn in Deutschland gilt die Entscheidungslösung. Das heißt, dass eine Zustimmung Voraussetzung zur Durchführung einer Organspende ist. Sollte der Patientenwille nicht bekannt sein, entscheiden die Hinterbliebenen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen oder nach eigenen Wertvorstellungen. Im Januar 2020 hat sich der Bundestag gegen die Einführung einer Widerspruchslösung ausgesprochen.

Das vorrangige Ziel der medizinischen Versorgung eines Patienten durch den Notarzt/-ärztinnen, Rettungssanitätern/-innen und Intensivmedizinern/-innen nach einem Unfall oder bei einer schweren Erkrankung ist es, das Leben zu retten. In manchen Fällen sind allerdings die Erkrankungen oder Unfallschädigungen soweit fortgeschritten, dass eine medizinische Behandlung nicht mehr möglich ist. Nur bei Patienten mit schwerster Hirnschädigung kann sich daraus ein vollständiger Funktionsausfall des Großhirns, Kleinhirns und des Hirnstamms entwickeln. Dieser sogenannte irreversible Hirnfunktionsausfall (umgangssprachlich „Hirntod“) ist gleichbedeutend mit dem Tod des Patienten und damit unbedingte Voraussetzung zur Organspende.

Den Nachweis des vollständigen nicht wieder behebbaren Funktionsverlustes des Gesamtgehirnes erfolgt gemäß den Richtlinien der Bundesärztekammer von zwei qualifizierten Fachärzten/-innen unabhängig voneinander. Diese sind an der Entnahme oder der Transplantation der Organe nicht beteiligt.

Ablauf der Organspende

Liegt eine Zustimmung zur Organspende vor, erfolgen in Zusammenarbeit mit den Koordinatoren der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) alle erforderlichen Untersuchungen zur Empfängersicherheit und Beurteilung der Organfunktionen.
Anhand dieser Informationen sucht Eurotransplant mit Sitz im niederländischen Leiden die Empfänger, die das Organ am Dringendsten benötigen. Grundlage sind die Wartelistenanmeldungen aus acht verschiedenen Mitgliedsländern (Niederlande, Belgien, Luxemburg, Deutschland, Österreich, Ungarn, Slowenien, Kroatien).

Gespendet werden können das Herz, die Lunge, die Leber, beide Nieren, die Bauchspeicheldrüse und der Dünndarm. Daneben gibt es zusätzlich noch die Möglichkeit einer Gewebespende, wie zum Beispiel die Augenhornhäute oder Herzklappen.

Eine Organspende ist bis ins hohe Lebensalter möglich, eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht. Die Organentnahme erfolgt, wie jede andere Operation auch, mit der notwendigen Sorgfalt und Pietät. Dazu gehört selbstverständlich ein fachgerechter Wundverschluss. Im Anschluss erfolgt der Transport der Spenderorgane in die einzelnen Transplantationszentren, in denen die Transplantation stattfindet. Für den bestmöglichen Transplantationserfolg wird die Transportzeit so kurz wie möglich gehalten. 

Während des gesamten Prozesses der Organspende werden die Angehörigen begleitet und können sich auf Wunsch jederzeit vor oder nach der Operation von dem Verstorbenen verabschieden.

Transplantationsbeauftragte

Als Transplantationsbeauftragte sind wir an der Universitätsklinik Heidelberg für die Organspende zuständig.

Kontakt
organspende(at)med.uni-heidelberg.de

Unser Team

Portrait von PD Dr. med. Jan-Oliver Neumann, MHBA

PD Dr. med. Jan-Oliver Neumann, MHBA

Neurochirurgie

Anästhesie

PD Dr. med. Felix Schmitt, MHBA, DESAIC

Neurochirurgie

Gabi Otero Scheibelhofer

Gabi Otero Scheibelhofer

Kontakt
organspende(at)med.uni-heidelberg.de

Neurologie

Portrait von PD Dr. med. Silvia Schönenberger

apl. Prof. Dr. med. Silvia Schönenberger

Kardiologie

Portrait von PD Dr. med. Michael Preusch

PD Dr. med. Michael Preusch

Gastroenterologie

Dr. med. Martin Kreysing

Dr. med. Martin Kreysing

Kardiochirurgie

Portrait von Dr. med. Markus Verch

Dr. med. Markus Verch

Klinik für Nephrologie

Pädiatrie

Portrait von Dr. med. Patrick Saur

Dr. med. Patrick Saur

Anästhesie

Portrait von Dr. med. Sebastian Decker, MHBA

PD Dr. med. Sebastian Decker, MHBA

  • Gewährleistung einer ständigen innerklinischen Erreichbarkeit eines Transplantationsbeauftragten  
  • jede Intensivstation verfügt über einen eigenen Transplantationsbeauftragten  
  • Durchführung der Angehörigengespräche  
  • Angehörigenbegleitung während der gesamten Organspende 
  • Unterstützung der Koordinierungsstelle für Organspende, der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO)  
  • Erstellung von Verfahrensanweisungen zum Ablauf einer Organspende  
  • Klinikinterne Fort- und Weiterbildungen  
  • Unterstützung der medizinischen Fachgemeinschaft Aufklärung Organspende Heidelberg (AKO)  
  • Lehrveranstaltungen an der Universität Heidelberg 
  • Lehrveranstaltungen an der Krankenpflegeschule Heidelberg 
  • Öffentlichkeitsarbeit 

Organspendeausweis

Auf der Vorderseite Ihres Organspendeausweises tragen Sie Ihren vollen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift ein. Auf der Rückseite können Sie ankreuzen, ob Sie im Todesfall einer Organ- oder Gewebespende zustimmen oder diese ablehnen. Sie können auch nur bestimmte Organe spenden und das vermerken. Wenn Sie die Entscheidung lieber einer anderen Person überlassen wollen, können Sie auch dies auf dem Organspendeausweis eintragen. Über Ihre Entscheidung sollten Sie mit Ihren Angehörigen und Vertrauenspersonen sprechen.