Betriebliches Eingliederungsmanagement
Das BEM ist als gesetzliche Aufgabe des Arbeitsgebers in § 167 Abs. 2 SGB IX definiert worden und wird seit 2008 am Universitätsklinikum Heidelberg durchgeführt.
Ziel des BEM ist es, allen Beschäftigten, die innerhalb der letzten 12 Monate insgesamt mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt waren, Unterstützung von Seiten des Arbeitgebers anzubieten.
Auch wenn Sie sich in guter, ärztlicher Behandlung befinden, möchten wir Ihnen gerne Hilfestellung geben und Möglichkeiten aufzeigen, wie Ihre Gesundheit wiederhergestellt, erhalten oder verbessert werden kann. Dies geschieht insbesondere mit Blick auf Ihr Beschäftigungsverhältnis. Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Erkrankung und Ihrem Arbeitsplatz? Können Sie Ihre Aufgaben nicht mehr vollumfänglich wahrnehmen? Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für Sie?
Das BEM-Gesprächsangebot bezieht sich auf ein grundsätzliches Beratungsangebot rund um das Thema Arbeitsplatz/Arbeitsverhältnis/Arbeitsfähigkeit. Die stufenweise Wiedereingliederung nach längerer Erkrankung kann dabei Teil des BEM-Verfahrens sein.
Das BEM-Integrationsteam setzt sich neben den beiden Koordinator*innen im BGM außerdem aus Vertreter*innen weiterer Abteilungen des Klinikums zusammen.