Informationen zur Arbeitszeit
Häufige Fragen
Kann ich nach der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?
Sie können einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung nach der Elternzeit stellen. Der Antrag soll genehmigt werden, wenn Sie ein Kind unter 18 Jahren betreuen und dringende betriebliche Belange der Beschäftigung in Teilzeit nicht entgegen stehen. Die Teilzeitbeschäftigung kann auf Antrag bis zu 5 Jahren befristet werden. Eine Verlängerung ist möglich. Diese müssen Sie spätestens 6 Monate vor Ablauf der bisher vereinbarten Teilzeitbeschäftigung beantragen.
Welche Arbeitszeitmodelle sind möglich?
In Absprache mit dem/der Vorgesetzten sind viele Arbeitszeitmodelle möglich. Bitte nehmen Sie deshalb frühzeitig Kontakt auf.
Welche Möglichkeiten der Arbeit von zuhause gibt es?
Die Arbeit von zu Hause aus (Telearbeit) ist grundsätzlich möglich, sofern es der Aufgabenbereich zulässt. Es ist dazu ein Antrag auf Telearbeit vom Vorgesetzten an die Personalabteilung erforderlich. In einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag werden die Details geregelt.
Wohin kann ich mich wenden, wenn ich mich bezüglich meiner Arbeitszeit nicht mit meine/r Vorgesetzten einigen kann?
Für MitarbeiterInnen des Klinikums, für die der TV UK Beruf und Familie gilt, ist ein Ombudsgremium zur Schlichtung gegründet worden. Es besteht aus Arbeitgebervertretern und betriebsangehörigen VertreterInnen der Gewerkschaft ver.di und vermittelt zwischen Beschäftigten und direkten Vorgesetzten und versucht, eine für beide Seiten einvernehmliche Lösung zu erzielen.