Informationen zu Beurlaubung ohne Entgeltforzahlung
Sonderurlaub
Unter welchen Bedingungen kann ich einen Sonderurlaub beantragen?
Wenn Sie ein Kind unter 18 Jahren oder eine(n) pflegebedürftige(n) Angehörige/n) betreuen oder pflegen und keine dienstlichen Belange entgegenstehen. Aus anderen Gründen kann man ebenfalls Sonderurlaub beantragen, wenn die dienstlichen Verhältnisse es gestatten. Der direkte Vorgesetzte muss dem Antrag zustimmen.
Wie lange kann ich Sonderurlaub beantragen?
Dies ist bis zur Dauer von 5 Jahren möglich.
Kann ich Sonderurlaub vorzeitig beenden?
Ja, mit Zustimmung des Arbeitgebers. Bitte in diesem Fall Kontakt mit dem Vorgesetzten und der Personalabteilung aufnehmen.
Darf ich während des Sonderurlaubs bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten?
In der Regel darf kein weiteres Arbeitsverhältnis begründet werden. Dies ist nur nach vorheriger Absprache möglich. Auch eine Nebentätigkeit muss zuvor angezeigt werden – diese kann versagt werden, wenn sie dem Zweck des Sonderurlaubes zuwiderläuft.
Welche Fristen muss ich bei der Verlängerung beachten?
Sie müssen einen neuen Antrag spätestens 6 Monate vor Ablauf des Sonderurlaubes stellen.
Wie wirkt sich mein Sonderurlaub auf meine Sozialversicherung aus?
Während der Beurlaubung entfällt der Beitrag zur Sozial- und Zusatzversicherung. Eine freiwillige Krankenversicherung während dieser Zeit wird empfohlen.
Was passiert, wenn ich während des Sonderurlaubs schwanger werde?
Ihre Schwangerschaft sollten Sie der Personalabteilung bekannt geben (Kopie vom Mutterpass). Auf den Sonderurlaub hat dies keinen Einfluss. Es wird bis zum Ende des Sonderurlaubes kein Entgelt gezahlt. Endet der Sonderurlaub während der neuen Schwangerschaft setzen Sie sich bitte mit Ihrem Personalsachbearbeiter in Verbindung.