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Jugend- und Auszubildendenvertretung

Herzlich willkommen auf der Seite der Jugend- und Auszubildendenvertretung des Universitätsklinikums Heidelberg.

Wir sind ein gewähltes Gremium, welches die Interessen der Jugendlichen, SchülerInnen und Auszubildenden am Universitätsklinikum Heidelberg vertritt.
Unsere Aufgaben sind im Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg festgelegt und umfassen:

  • Die Einhaltung von Gesetzen und Verträgen, die Jugendliche, Schüler/innen und Auszubildende betreffen zu überwachen.
  • Anregungen und Beschwerden, welche die Berufsbildung betreffen, entgegennehmen, prüfen und (falls berechtigt) beim Personalrat auf Erledigung hinwirken.
  • Die Jugendlichen, Schüler/innen und Auszubildenden über aktuelle Inhalte zu informieren.
  • Auf Gleichstellung von männlichen und weiblichen Beschäftigten hinzuwirken.
  • Die Eingliederung von Jugendlichen, Schüler/innen und Auszubildenden unterschiedlicher Herkunft zu fördern.
Kontakt
Im Neuenheimer Feld 110
69120 Heidelberg
Gebäude 6110
Ebene 01
Anfahrt


06221 56-7999

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Unsere regulären Sprechzeiten sind:

Dienstag von 09:00 -18:00 Uhr

In dieser Zeit könnt ihr uns persönlich im JAV-Büro antreffen oder uns per Telefon erreichen.

Nach Rücksprache könnt ihr auch Termine außerhalb dieser Zeiten vereinbaren.

Im Foyer der AfG hängt ein schwarzer Briefkasten mit der Kennzeichnung JAV.
Diesen könnt ihr in erster Linie nutzen, um die Rückmeldebögen über die letzte Station, auf der ihr eingesetzt wart, einzuwerfen.
Hier könnt ihr euch auch wegen weiteren Anliegen anonym an uns wenden.

Seid euch aber bewusst, dass dies auf Grund der fehlenden Rücksprachemöglichkeit kein geeignetes Mittel ist um dringende Angelegenheiten zu klären.

Wenn wir euch über den Weg laufen,
Sprecht uns doch einfach an!

Allgemeines zur JAV

Warum gibt es eigentlich die JAV und was machen ihre Mitglieder?
Wann ist die JAV zuständig?

Gesetzliche Grundlage unserer Arbeit (und der des Personalrats) bildet das LandesPersonalvertretungsgesetz (LPVG) Baden-Württemberg.

§59 des LPVG`s besagt:

In Dienststellen, bei denen Personalvertretungen gebildet sind und denen i.d.R. mindestens fünf wahlberechtigte Beschäftigte angehören, die das 18. LJ noch nicht vollendet haben oder sich in einer beruflichen Ausbildung befinden, werden Jugend- und Auszubildenden Vertretungen gebildet.

Da das Uniklinikum mehr als 200 Jugendliche, Schüler/innen und Auszubildende beschäftigt, besteht die JAV aus sieben ordentlichen Mitgliedern (dazu kommen Ersatzmitglieder). 

Gewählt wird die JAV i.d.R. alle zwei Jahre. Wahlberechtigt sind dabei alle Jugendlichen, SchülerInnen und alle in Ausbildung befindlichen Personen (altersunabhängig).

Zur Wahl aufstellen lassen kann sich, wer am Tage der Wahl das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, oder sich zu diesem Zeitpunkt noch in Ausbildung befindet.

Diese Frage lässt sich klar mit JA beantworten, WENN du einen Ausbildungsvertrag mit dem Universitätsklinikum Heidelberg besitzt oder Angestellte/Angestellter unter 18 Jahren bist.

Das Gremium

Im Feburar 2023 wurde neu gewählt!

jeweils von links nach rechts:

Oben: Silvio Härtling (PR), Carmen Grund, Nils Krause, Jannis Müller

Mitte: Michelle Hoffmann, Julia Karajiannis, Pascal Bolz, Emily Roske, Klara Weber

Unten: Hannah David, Raphaela Sauer, Johanna Stockburger, Nina Hermann, Javier Poyatos Diaz

Auf dem Foto fehlen: Manuela Grace Werner und Oscar Frank

 

Wir sind für euch jetzt schon in regelmäßigen Freistellungen, um für euch erreichbar zu sein.
Am besten ist jedoch, ihr macht vorher einen Termin aus.

In der Freistellung

Raphaela Sauer und Emily Roske sowie Jannis Müller

Vorsitzende der JAV
In der Freistellung:
Jeden Dienstag - 09:00 bis 18:00 Uhr

 

Carmen-Marie Grund

In der Freistellung:
Jeden Mittwoch - 08:00 bis 16:30 Uhr

Das machen wir:

Als Jugend- und Auszubildendenvertretung sollen wir die Interessen aller Auszubildenden, Schüler/innen und Jugendlichen am Universitätsklinikum Heidelberg gegenüber dem Universitätsklinikum Heidelberg, also dem Arbeitgeber, vertreten.

Auszubildende, Schüler/innen und Jugendliche beschäftigte befinden sich als Arbeitnehmer in einer Beziehung zu ihrem Arbeitgeber.
Diese Beziehung wird durch Verträge und Gesetze bestimmt, damit ein faires Arbeitsverhältnis bestehen kann.

Als Jugend- und Auszubildendenvertretung bekommen wir durch den §63 des LPVG BW (Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg) folgende Rechte und Pflichten, um uns für die Interessen der Auszubildenden, Schüler/innen und Jugendlichen in dieser Arbeitsbeziehung einzusetzen:

Wir sind dazu verpflichtetüber Inhalte zu informieren,
die euch bezüglich eurer Ausbildung oder Arbeit betreffen.

Informationen von uns erhaltet ihr unter anderem über folgende Wege:

  • Schaukästen
    In sowohl in der AfG, als auch im Wohnheim INF 132 haben wir einen Schaukasten, in dem
    wir immer wieder wichtige Informationen aushängen.
     
  • Inter- / Intranet
    Auf unseren Seiten im Inter- bzw. Intranet des UKHD findet ihr ebenfalls aktuelle Aushänge,
    aber auch wichtige Downloads.
    Wichtig: Im Intranet findet ihr aus rechtlichen Gründen mehr Informationen als im Internet!
     
  • Kursvorstellungen
    Schon ganz am Anfang der meisten Ausbildungen kommen wir mal bei euch im Kurs vorbei und stellen uns vor.
    Außerdem klären wir euch über eure Rechte und Pflichten in der Ausbildung auf.
     
  • JA-Versammlungen
    Mindestens einmal im Jahr machen wir eine Jugend- und Auszubildenden Versammlung.
    Zu dieser solltet ihr unbedingt kommen, um Informationen zu erhalten und euch mit einzubringen.

Natürlich sollen wir nicht die Auszubildenden, Schüler/innen und Jugendlichen überwachen, sondern darüber, dass Gesetze und Verträge seitens des Arbeitgebers eingehalten werden.

Da das Klinikum aber sehr groß ist und wir sehr viele Auszubildende, Schüler/innen und Jugendliche sind, brauchen wir für diese Aufgabe mitunter eure Hilfe:

  • Rückmeldebögen
    Füllt nach jedem abgeschlossenen Einsatz in der Praxis einen Rückmeldebogen über die Station oder den Bereich aus.
    Die Rückmeldebögen findet ihr in der AfG im Eingangsbereich direkt bei unserem Schaukasten und Briefkasten.
    Auf diese Weise erhalten wir einen Überblick über die Situation auf den verschiedenen Stationen und Bereichen und können dann dort etwas genauer hinschauen.
     
  • Mail, Brief, sonstwie
    Bei dringenderen Anlässen meldet euch noch während des Einsatzes bei uns. Wir empfehlen dir je nach Dringlichkeit entweder direkt anzurufen, oder eine Mail zu schreiben.
    Selbstverständlich sind wir auch für alle Fragen offen, da diese u. U. helfen Probleme aufzudecken.
     
  • Stationsbegehungen
    Zu gegebenen Anlässen kommen wir manchmal bei euch auf Station vorbei und interviewen euch zu einem oder mehreren Themen.
    Dabei ist eure Mitarbeit selbstverständlich freiwillig, wir sind euch für eure Unterstützung dankbar!

Das Landespersonalvertretungsgesetz besagt, dass wir eure Anregungen und
Beschwerden bezüglich der Berufsbildung entgegen nehmen, prüfen und falls berechtigt beim Personalrat auf deren Erledigung hinwirken müssen.

Als eure Interessensvertretung sind uns aber auch Beschwerden und Anregungen die uns als Gremium betreffen wichtig.

Solltest du ein Anliegen haben (oder auch nur eine Frage) kannst du uns wie folgt kontaktieren:

  • Sprich uns an!
    Klare Sache: Wenn du uns siehst, sprich uns an!
    Wir helfen dir gerne direkt weiter, oder vereinbaren mit dir einen Termin um dein Anliegen zu klären.
     
  • E-Mail
    Schreib uns eine Mail an JAV(at)med.uni-heidelberg.de!
    Das ist der schnellste und für uns einfachste Weg mit dir zu kommunizieren, da wir bei Unklarheiten auch einfach nochmal nachfragen können.
     
  • Telefon
    Unter der Telefonnummer 06221 56 7999 sind für dich zu unseren Bürozeiten oder nach Absprache zu erreichen.

    Solltest du ein sehr dringendes Problem haben und wir sind nicht da, so erreichst du unter unserer Telefonnummer werktags den Personalrat, der dir auch gerne weiterhilft.
     
  • Der JAV-Briefkasten
    In der AfG hängt im Eingangsbereich unter unserem Schaukasten ein schwarzer Briefkasten.
    In ihn kannst du neben den Stationsrückmeldebögen auch jederzeit deine Anliegen (anonym) einwerfen.
    Bitte beachte, dass wir den Briefkasten aus logistischen gründen nicht jeden Tag leeren können, was zu Verzögerungen in der Bearbeitung deines Anliegens führen kann.
    Uns ist es wichtig, dass du die Möglichkeit hast, anonyme Schreiben einzuwerfen. Für uns ist jedoch die Arbeit erfahrungsgemäß leichter, wenn wir Rückfragen stellen können.

Sollten wir durch eure Rückmeldung oder über andere Wege auf etwas stoßen, was zu eurem Wohl verbessert werden könnte, so haben wir die Möglichkeit dies beim Personalrat zu beantragen.

Hierunter fallen auch zwei weitere Aufgaben, die uns nach Landespersonalvertretungsgesetz übertragen wurden:

  • Gleichstellung
    Wir müssen und wollen auf die Gleichstellung von männlichen und weiblichen Beschäftigten hinwirken
     
  • Eingliederung
    Wir sind dafür verantwortlich, die Eingliederung von Jugendlichen, Schülerinnen und Auszubildenden unterschiedlicher Herkunft zu fördern
     
  • Umweltschutz
    Auch sollen wir uns für den Umweltschutz einsetzen.
    Falls du hier also weitere  Anregungen hast, wende dich gerne an uns!

 

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