Kooperationsvertrag mit der GGH
Seit 1990 besteht zwischen dem Universitätsklinikum Heidelberg und der Gemeinnützigen Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz Heidelberg mbH (GGH) ein Kooperationsvertrag über die Zuweisung von Wohnungen an Mitarbeiter des Klinikums. Dem Klinikum stehen innerhalb eines festgelegten Kontingents eine bestimmte Anzahl von Wohnungen zur Verfügung.
Jeder Mitarbeiter des Klinikums Heidelberg hat die Möglichkeit einen Antrag auf Wohnungszuweisung bei der GGH zu stellen. Dazu senden Sie bitte den Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die Abteilung:
Klinik Technik GmbH am Universitätsklinikum Heidelberg
Kfm. Gebäudemanagement – Vermietung und Vertragswesen
Im Neuemheimer Feld 131
69120 Heidelberg
Oder per EMail an info.gaestehaus(at)med.uni-heidelberg.de.
Nach Erhalt des Antrages wird dieser von der Personalabteilung und Personalrat geprüft.
Zu unterstützende Mitarbeiter erhalten daraufhin eine Bescheinigung, welche bei der GGH vorgelegt werden muss, um das Kontingent nutzen zu können. Die Mitarbeiter der GGH beraten Sie gern bei der Erstellung Ihres Antrages.