Personalwohnheime
Allgemeine Informationen
Die Zimmer/Appartements in den Wohnheimen werden vorrangig an Auszubildende und FSJ Teilnehmer des Universitätsklinikums Heidelberg vermietet. Auszubildende und FSJ Teilnehmer erhalten einen Mietvertrag für die Dauer der Ausbildung/des FSJ.
Auflistung Wohnheime
Wohnheim INF 132
Im Neuenheimer Feld 132
69120 Heidelberg
Vorhanden sind möblierte Zimmer mit eigenem kleinem Bad. Die Gemeinschaftsküchen befinden sich auf dem Flurbereich und werden jeweils von den Mietern einer Etage genutzt. Die Zimmer haben eine Fläche von ca. 20 m².
Wohnheim INF 163
Im Neuenheimer Feld 163
69120 Heidelberg
Vorhanden sind möblierte Zimmer mit eigenem kleinem Bad. Die Gemeinschaftsküchen befinden sich auf dem Flurbereich und werden jeweils von den Mietern einer Etage genutzt. Die Zimmer haben eine Fläche von ca. 16 m².
Wohnheim Schlierbacher Landstrasse 200a, Haus 28 und Haus 29
Schlierbacher Landstraße 200a, Haus 28 / Haus 29
69118 Heidelberg
Vorhanden sind unmöblierte Appartements mit eigenem Bad und Küchenzeile. Vorhanden ist ein Einbauschrank. Die Appartements haben eine Fläche 21 m² bis 23 m².
Wohnheim Schlierbacher Landstrasse 200a, Haus 50
Schlierbacher Landstraße 200a, Haus 50
69118 Heidelberg
Vorhanden sind möblierte Appartements mit eigenem Bad und Küchenzeile. Die Appartements haben eine Fläche von 23 m² bis 24 m².
Hier erhalten Sie Informationen zur Anfahrt.
Bitte geben Sie in das Feld "Einrichtung suchen" folgende Angaben ein:
"Wohnheim" für INF 132/163
Ausstattung Gebäude
In jedem Wohnhaus befindet sich ein Waschraum mit mehreren Waschmaschinen und Trocknern, die mit Münzen bedient werden können. (2,00 € / Wasch- oder Trockenvorgang)
Die Gemeinschaftsküchen sind mit einer Spüle, Herd sowie Kühlschrank ausgestattet. Jedem Mieter stehen ein eigenes abschließbares Küchenfach sowie ein Kühlschrankfach zur Verfügung.
Ein separater Internetanschluss ist in den Wohnhäusern nicht vorhanden und muss von jedem Mieter selbst vor Ort bei der Telekom beantragt werden.
Mietpreise
Die Höhe der Miete für ein Zimmer im Personalwohnheim für Beschäftigte und Auszubildende richtet sich nach dem Tarifvertrag für Beschäftigte und Auszubildende des Universitätsklinikums Freiburg, Heidelberg, Tübingen, Ulm über die Bewertung der Personalunterkünfte II (TV-UK-PersU II), gültig seit dem 01.01.2017. Die Bewertung der Personalunterkünfte wird jährlich in der Verordnung der Änderung der Sachbezugsverordnung neu festgelegt und zum 01.01. eines Jahres entsprechend angepasst.
Informationen zu den Mietpreisen für Gäste erhalten Sie auf Anfrage.
Kurzfristige Mietverhältnisse, die bis 6 Monate andauern, müssen lt. § 12 Abs. 2 Ziffer 11 USTG mit dem dann gültigen Umsatzsteuersatz versteuert werden. Dieser wird zu den Konditionen hinzugerechnet.
Anfrage
Ihre Anfrage richten Sie bitte an info.gaestehaus(at)med.uni-heidelberg.de.