Genehmigung für den Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen
Dem Genehmigungsantrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Antragsformular
- Nachweise des Strahlenschutzbeauftragten
- Polizeiliches Führungszeugnis / Approbationsurkunde
- Kopie der Fachkundebescheinigung
- Kopie der Bestellurkunde durch den Strahlenschutzverantwortlichen
- Nachweise des Medizinphysik-Experten (nur bei Anwendungen am Menschen in der Therapie bzw. Diagnostik erforderlich)
- Kopie der Fachkundebescheinigung
- Kopie der Bestellurkunde durch den Strahlenschutzverantwortlichen
- Strahlenschutzanweisung
- ggf. eine Kopie der atomrechtliche Deckungsvorsorge
- ggf. Strahlenschutzplan
- Lageplan