Genehmigung für den Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen
Dem Genehmigungsantrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Antragsformular
- Nachweise des Strahlenschutzbeauftragten
- Polizeiliches Fürhungszeugnis / Apporbationsurkunde
- Kopie der Fachkundebescheinigung
- Kopie der Bestellurkunde durch den Strahlenschutzverantwortlichen
- Nachweise des Medizinphysik-Experten (nur bei Anwendungen am Menschen in der Therapie bzw. Diagnostik erforderlich)
- Kopie der Fachkundebescheinigung
- Kopie der Bestellurkunde durch den Strahlenschutzverantwortlichen
- Strahlenschutzanweisung
- Gerätebeschreibung
- ggf. Prüfbericht des Sachverständigen
- ggf. Kopie der Bauartzulassung oder Konformitätskennzeichen (CE)
- ggf. Strahlenschutzplan
- ggf. Kopie der atomrechtliche Deckungsvorsorge
- Lageplan