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Bewerbung

Tiefenpsychologischer Ausbildungsgang

Das HIP ist eine vom Regierungspräsidium Stuttgart staatlich anerkannte Ausbildungsstätte. Am HIP kann die postgraduale Ausbildung zur*zum Psychologischen Psychotherapeut*in (PP) als Teilzeitausbildung absolviert werden, die mindestens fünf Jahre dauert.

Nächster Ausbildungsbeginn

Der nächste Ausbildungsjahrgang startet am 01.01.2025. Ein weiterer Jahrgang, der noch nach dem alten Modell ausgebildet wird, beginnt am 01.01.2026.

Bewerbungsverfahren

Sie können sich jederzeit bei uns bewerben – auch schon während Ihres laufenden Masterstudiums. Eine Bewerbung ist somit möglich, bevor Sie Ihr Studium formal abgeschlossen haben. In diesem Fall sollte der voraussichtliche Zeitpunkt Ihres Studienabschlusses jedoch absehbar sein. Wir empfehlen Ihnen, vorab an einer unserer regelmäßigen Online-Informationsveranstaltungen teilzunehmen. Die Termine finden Sie auf unserer Website unter dem Reiter „Aktuelles“.

Nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Bestätigung über den Erhalt Ihrer Unterlagen. Bei positiver Rückmeldung laden wir Sie zu einem ersten von zwei Zulassungsgesprächen mit Mitgliedern des HIP-Leitungsteams ein. Dieses erste Gespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Dabei haben Sie die Möglichkeit, Fragen zu stellen, unser Institut zu besichtigen und sich einen ersten Eindruck zu verschaffen. Im Anschluss an das Gespräch erhalten Sie in der Regel zeitnah Feedback, ob wir Ihnen eine Ausbildung in unserem Institut anbieten können und ob wir Sie zu einem zweiten, vertiefenden Zulassungsgespräch einladen.

Bitte beachten Sie, dass für das erste Zulassungsgespräch eine Gebühr von 115€ erhoben wird, die nach dem Gespräch in Rechnung gestellt wird. Bei erfolgreicher Aufnahme und einem Vertragsschluss entfällt eine spätere Aufnahmegebühr am Institut. Sollten Sie sich vor dem ersten Zulassungsgespräch entscheiden, die Ausbildung nicht bei uns zu absolvieren, entstehen Ihnen keine Kosten.

Falls Sie bereits an einem anderen Institut eine Ausbildung begonnen haben und aus persönlichen Gründen einen Wechsel erwägen, kontaktieren Sie bitte die Ausbildungsleitung. In Einzelfällen ist eine Einstufung in laufende Jahrgänge möglich.

Einzureichende Bewerbungsunterlagen

Einzureichende Bewerbungsunterlagen
Wenn Sie sich für die Ausbildung am HIP bewerben möchten, senden Sie bitte folgende Unterlagen an HIP.Ausbildung@med.uni-heidelberg.de:

  • Anschreiben: mit Ihrer persönlichen Motivation
  • Tabellarischer Lebenslauf: inklusive Geburtsdatum, Adresse, E-Mail, Handynummer und Foto
  • Bachelor- und Masterurkunde bzw. Vordiplom- und Diplomurkunde sowie das Abschlusszeugnis des Studiengangs Psychologie mit nachgewiesenem Schwerpunkt und Abschlussprüfung in Klinischer Psychologie
  • Falls Sie noch studieren, fügen Sie bitte ein aktuelles Transcript of Records bei
  • Zeugnisse bisheriger beruflicher Tätigkeiten oder Praktikumsbescheinigungen
  • Nachweise über Fort- und Weiterbildungen

Bitte beachten Sie, dass die Ausbildung erst begonnen werden kann, wenn alle Ausbildungsvoraussetzungen nachgewiesen sind. Dafür ist die Vorlage des Masterzeugnisses im Original oder die Zusendung einer beglaubigten Kopie des Masterzeugnisses per Post zwingend erforderlich. Dies gilt insbesondere, wenn Sie eine vorgezogene Praktische Tätigkeit nach § 2 PsychTh-APrV beginnen möchten. Der Studienabschluss muss in diesem Fall vor Beginn der Praktischen Tätigkeit nachgewiesen sein.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen in Deutschland das Masernschutzgesetz gilt. Im Rahmen Ihrer Ausbildung müssen Sie daher vor Beginn Ihrer Praktischen Tätigkeit sowie vor Aufnahme der ambulanten Behandlung einen entsprechenden Immunschutz nachweisen.

Nähere Informationen zu den Abschlüssen und Zugangsvoraussetzungen, die zur PP-Ausbildung berechtigen, finden Sie auf der Homepage des Landesprüfungsamtes für Medizin und Pharmazie in Stuttgart (Approbationswesen), das für das HIP zuständig ist und über Anträge auf Zulassung zur staatlichen Prüfung (Approbation) entscheidet. Die Entscheidung über die Aufnahme in die Ausbildung trifft die Ausbildungsleitung des HIP. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht, und es besteht keine Begründungspflicht.

Gerne beantworten wir Ihre weiteren Fragen per E-Mail unter HIP.Ausbildung@med.uni-heidelberg.de oder auch telefonisch.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Neue Weiterbildungsordnung

Am 01.09.2020 trat das neue Psychotherapeutengesetz (PsychThG) in Kraft, das den Zugang zum Beruf des*der Psychotherapeut*in grundlegend neu regelt. Voraussetzung ist nun der Abschluss eines einschlägigen Studiums (Bachelor und Master), das die Vorgaben der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) erfüllt. Nach dem Abschluss dieses Studiums und dem Bestehen der psychotherapeutischen Prüfung (Staatsexamen) kann die Approbation beantragt werden. Darauf folgt eine fünfjährige Weiterbildung in einem anerkannten Behandlungsverfahren, deren erfolgreicher Abschluss die Voraussetzung für den Eintrag in das Arztregister darstellt (z.B. für die Kassenzulassung).

Die Übergangsregelungen gemäß § 27 PsychThG (neue Fassung) ermöglichen es, die Ausbildung nach der alten Fassung des PsychThG fortzuführen, sofern das Bachelorstudium vor dem 01.09.2020 begonnen wurde. Dies gilt auch für Masterabschlüsse nach der neuen Fassung des PsychThG, wenn der Bachelorabschluss vor dem 01.09.2020 begonnen wurde. Studierende, die ihr Bachelorstudium nach dem 01.09.2020 begonnen haben, müssen die Ausbildung nach der neuen Fassung des PsychThG absolvieren.

Die Entscheidung über die Aufnahme von Bewerber*innen, die unter die Übergangsregelungen fallen, obliegt den Ausbildungsstätten. Es wird empfohlen, die Approbation nach der neuen Fassung des PsychThG nicht zu beantragen, wenn eine Ausbildung nach der alten Fassung angestrebt wird, da sich daraus rechtliche Probleme ergeben könnten. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung und bestandener staatlicher Prüfung können sowohl die Approbation nach altem als auch nach neuem Recht beantragt werden.

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