Hilfe und Beratung bei Grenzverletzungen
Der Vertrauensrat des Zentrums für Psychosoziale Medizin
Der Vertrauensrat des Zentrums für Psychosoziale Medizin (ZPM) bietet unabhängige Beratung und Aufklärung bei missbräuchlichem und übergriffigem Verhalten innerhalb des ZPM oder in dessen professionellem Umfeld.
Der Vertrauensrat berät und unterstützt bei der Aufklärung grenzverletzender Vorfälle indem er Anfragen entgegennimmt, mit den betroffenen Parteien spricht, Vorschläge zur weiteren Verfahrensweise und zur Bewältigung der Problemsituation unterbreitet.
An den ZPM-Vertrauensrat können sich sowohl Patient*in als auch Mitarbeiter*in des ZPM jederzeit vertraulich wenden, wenn Sie ungebührliche, übergriffige, die Privatsphäre verletzende, ausbeuterische, sexuelle und oder gewalttätige Grenzverletzungen selbst erlebt, beobachtet oder berichtet bekommen haben.
Beratung wofür?
- Um Unterstützung zu finden, falls in Therapiegesprächen oder im klinischen Alltag der Eindruck übergriffigen Verhaltens entstanden ist,
- um sich klar darüber zu werden, ob und gegebenenfalls welche berufsrechtlichen Pflichten verletzt wurden,
- um eine unabhängige Einschätzung des Sachverhalts und gegebenenfalls eine Beratung zu Konsequenzen zu erhalten,
- um sich bei Verletzungen verstanden zu fühlen.
Wie erreiche ich den Vertrauensrat?
Sollte bei ihnen in Therapiegesprächen bzw. im klinischen Alltag der Eindruck unprofessionellen Verhaltens entstanden sein (z. B. Verwischung von Grenzen von professioneller und privater Ebene, Machtmissbrauch, sexuelle oder emotionale Grenzüberschreitung etc.), können sie sich vertraulich beraten lassen.
So erreichen sie den Vertrauensrat:
- Innerhalb des Klinikums über oder telefonisch 06221 56-4701.
Sie werden zunächst vertraulich von Prof. Svenja Taubner beraten, bevor Ihr Anliegen in Rücksprache mit Ihnen in den Rat eingebracht wird.
- Außerhalb des Klinikums bietet ihnen zudem Frau Dr. med. Ana Engellandt-Schnell als Ombudsfrau des ZPM – und externes Mitglied des ZPM-Vertrauensrats– ihre Beratung an. Sie erreichen Frau Dr. Engellandt-Schnell über , bevor ihr Anliegen in Rücksprache mit ihnen in den Rat eingebracht wird.
- Vor Ort in der Klinik / im Institut besteht für sie selbstverständlich immer die Möglichkeit, Ansprechpartner*innen ihres Vertrauens, die Klinik- und Institutsleitung und auch die Beauftragte für Chancengleichheit am Klinikum zu kontaktieren.
- Nicht zuletzt ist außerhalb des ZPM der Ethikverein e.V. eine sehr erfahrene Institution, die unabhängig und professionell vertrauliche Beratung anbietet (www.ethikverein.de).
Wer ist im Vertrauensrat?
Dem ZPM-Vertrauensrat gehören zehn Mitglieder an. Der Kreis besteht aus Ethikbeauftragten der fünf Kliniken/Institute, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Geschäftsstelle des ZPM, der klinischen Ethikberatung des Klinikums und einer externen Vertrauenstherapeutin.
Mitglieder sind:
Dr. Ana Engellandt-Schnell | Jaqueline Fröhlich | Dr. Beate Herrmann | Astrid Laurich | Prof. (apl.) Dr. Christoph Nikendei, MME | Dr. Anne Mondry | Claudia Paul | Dr. Regina Schmitt | Prof. Dr. Svenja Taubner
Warum ein Vertrauensrat?
Jede therapeutische Beziehung lebt von der grundlegenden Voraussetzung, dass Patient*innen auf einen klar definierten äußeren Rahmen vertrauen können. Die Aufgabe des/der Therapeuten*in ist es, diesen Rahmen zu schützen. Der/die Behandelnde trägt in Bezug auf die Wahrung der Grenzen die Hauptverantwortung für einen gelingenden therapeutischen Prozess. Gleiches gilt im klinischen Alltag und für die Arbeitsbeziehungen zwischen Behandelnden.
Dies bedeutet:
- Psychosoziale Therapie berührt intime und höchstpersönliche Anliegen der Patientin / des Patienten. Deshalb muss die therapeutische Situation in ihren Bedingungen und Grenzen strikt geachtet werden.
- Grenzverletzendes Verhalten ist nicht akzeptabel und stellt einen schweren Verstoß gegen die Berufsethik dar.
Manchmal ist es schwer, mögliche Grenzverletzungen zu erkennen oder einzuschätzen. Wenn es zu eindeutigen Grenzverletzungen gekommen ist, sind Beteiligte oft überfordert, wie sie damit umgehen können.
Das ZPM bietet in Form eines Ethikrats ein unabhängiges Beratungsangebot an, das unter Wahrung der Schweigepflicht Patient*innen sowie Mitarbeiter*innen des ZPM unkompliziert zugänglich ist.
WAS KANN AUF GRENZVERLETZENDES VERHALTEN HINWEISEN?
Beispiele für „Gelbe Karten“ im professionellen Verhalten
- unangemessene Geschenke an PatientInnen
- Darstellung therapeutischer Unfehlbarkeit
- wiederholt bekundetes Desinteresse oder Ärger
- persönliche Auskünfte aus der Intimsphäre
- Rollenvermischungen zwischen Behandlung und Privatleben
- wiederholt geäußerte Retter- oder Größenphantasien
- unangemessene Komplimente
Beispiele für „Rote Karten“ im professionellen Verhalten
- Eingehen auf / Anbieten von persönlichen, privaten und sexuellen Kontakten und Beziehungen
- finanzielle/geschäftliche Verbindungen
- unangekündigte Umarmungen/Berührungen
- verbale erotische Aussagen
- Aggressionen, Entwertungen und Demütigungen
- unautorisierte Kontaktaufnahme in den Freundes-/Bekanntenkreis
- Verletzungen der Schweigepflicht
- Benutzen der Patientin / des Patienten für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit
- enge Bezugspersonen ohne Abstimmung parallel in psychotherapeutische Behandlung nehmen
Modifiziert nach Schleu, A. (2015, 16. März), Vom Umgang mit Grenzen in der Psychotherapie, wap-tagung.de/wp-content/uploads/2016/09/Umgang-mit-Grenzen-in-PT_Bad-Wildungen_2015-03-16.pdf