Evaluation des Vertrages zur Versorgung im Fachgebiet der Kardiologie in Baden-Württemberg gemäß § 73c SGB V
Ein zentrales Problem der Versorgung von Patienten mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen ist die fehlende Vernetzung zwischen Fachärzten und Hausärzten. Im Rahmen der Regelversorgung werden Kardiologen oft unkoordiniert in Anspruch genommen und Patienten warten häufig lange auf einen fachspezifischen Behandlungstermin. Darüber hinaus findet keine regelmäßige Rückkopplung an den Hausarzt statt und beeinträchtigt damit die Kontinuität der Versorgung.
Um die Versorgung von Patienten mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu verbessern, wurde 2010 der Vertrag zur Versorgung im Fachgebiet der Kardiologie in Baden-Württemberg nach § 73c des SGB V zwischen der AOK Baden-Württemberg, der Bosch BKK und ihren Vertragspartnern geschlossen. Der Vertrag zielt darauf ab, eingeschriebenen Versicherten, eine zielgerichtete, qualitätsgesicherte, zweckmäßige, leitlinienbasierte und (zeitnah) zugängliche kardiologische Versorgung zu ermöglichen.
Ziel dieses Projektes ist es, den Facharztvertrag umfassend zu evaluieren. Im Sinne der Evaluationsmethodologie handelt es sich bei dem Vertrag um eine komplexe Intervention bzw. Umgestaltung der Versorgung mit zahlreichen Akteuren, die eine multimodale Evaluationsstrategie erfordert. Entsprechend werden Prozess- und Outcome-Variablen in vier Teilprojekten evaluiert:
- AP1: Ergebnisbezogene, summative Evaluation (auf Grundlage von Sekundärdaten)
- AP2: Gesundheitsökonomische Analyse (auf Grundlage von Sekundärdaten)
- AP3: Patientenbefragung einer Stichprobe am FacharztProgramm teilnehmender Patienten
- AP4: Prozessevaluation mit qualitativer Methodik durch Befragungen der Beteiligten, im zweiten Untersuchungsschritt mit quantitativer Methodik (Befragung einer relevanten Stichprobe)
Die Prozessevaluation, durchgeführt von der Abteilung Allgemeinmedizin und Versorgungsforschung, soll Einblicke in die Implementierung des FacharztProgramms ermöglichen und die Erfahrungen von Kardiologen und Allgemeinmedizinern mit dem Programm aufzeigen.
Die Projektergebnisse können dazu beitragen, den Facharztvertrag weiterzuentwickeln und auf andere Regionen zu übertragen. Darüber hinaus können die Erkenntnisse auch dazu genutzt werden, um neue fach- und sektorenübergreifende Versorgungskonzepte zu gestalten.
Förderung:
Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)
Kooperationspartner:
Institut für Allgemeinmedizin der Goethe-Universität Frankfurt am Main (AP 1); AQUA – Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH, Göttingen (AP 1, AP 2, AP 3); Institut für Allgemeinmedizin der Friedrich-Schiller Universität, Jena (AP 2)
Kontakt
Bernhard, Gerda, M.Sc.
Wensing, Michel, Prof. Dr., M.Sc.
Bölter, Regine, Dr. med.