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Gewaltambulanz Heidelberg

Logo Gewaltambulanz Universitätsklinikum Heidelberg

VERLETZUNGSDOKUMENTATION UND SPURENSICHERUNG NACH GEWALT.
VERFAHRENSUNABHÄNGIG, AUCH OHNE VORHERIGE ANZEIGE, RUND UM DIE UHR.
NIEDERSCHWELLIG, KOSTENFREI FÜR BETROFFENE GEWALTOPFER

Die Gewaltambulanz des Instituts für Rechts- und Verkehrsmedizin Heidelberg bietet Untersuchungen nach modernsten rechtsmedizinischen Standards an. Am Institut sind in Kooperation mit dem Universitätsklinikum Heidelberg und der Universitätsmedizin Mannheim alle dafür erforderlichen Fachbereiche vorhanden. Ein speziell geschultes Expertenteam steht rund um die Uhr zur Verfügung. Die in Baden-Württemberg einzigartige Einrichtung soll durch das niederschwellige Angebot einen Beitrag zur Erkennung von Gewalt und zur Aufklärung gewaltsamer Vorfälle liefern. Damit dient die Einrichtung dem Schutz der Opfer vor weiteren, möglicherweise folgeschweren Übergriffen und letztlich der Rechtssicherheit vor allem in Strafverfahren, in denen objektiv gesicherte Beweise eine wichtige Rolle spielen.

Die Ambulanz steht nach telefonischer Terminabsprache unter +49 152 54648393 rund um die Uhr zur Verfügung.
Der Untersuchungsort (z.B. Klinik, Arztpraxis, Polizei, Haftanstalt, Jugendamt, Institut für Rechtsmedizin) wird fallspezifisch im Vorgespräch vereinbart.

Die Gewaltambulanz stellt ein niederschwelliges Angebot für von Gewalt betroffene Menschen dar. Untersuchungen durch speziell dafür ausgebildete Ärztinnen und Ärzte aus dem Fachgebiet der Rechtsmedizin ermöglichen in vielen Fällen die Erhebung objektiver Befunde und die Sicherung von Spuren, die einen wichtigen Beitrag zur Klärung des Falles leisten können. Im Fall eines Straf- oder Zivilverfahrens können Rechtsansprüche besser geltend gemacht werden, wenn objektive Sachbeweise vorliegen.


Wer kann die Gewaltambulanz in Anspruch nehmen?

Die Ambulanz steht prinzipiell allen Menschen offen, unabhängig von deren Alter, Geschlecht, Herkunft oder finanzieller Situation. Auch wer keine/noch keine Anzeige bei der Polizei erstatten will, kann sich untersuchen lassen.
Untersucht werden können Personen, die nach gewaltsamen Ereignissen, auch Unfällen, Verletzungen erlitten haben oder bei denen Spuren (z.B. DNA-Spuren) zur Klärung beitragen könnten. Auch bietet die Gewaltambulanz eine Sicherung von biologischem Material zum Nachweis von Vergiftungen, wie z.B. einer erfolgten Gabe von KO-Tropfen an.

Eine frühzeitige Untersuchung sollte vor allem nach häuslicher Gewalt, Strangulation, bei Verdacht auf Kindessmisshandlung, Kindsmissbrauch, Vergewaltigung, Gewalt an älteren Menschen oder nach sonstigen gewaltsamen Übergriffen wie Schlägereien oder Angriffen mit gefährlichen Gegenständen erfolgen. Auch nach Unfällen kann eine Untersuchung sinnvoll sein, wenn rechtliche Konsequenzen möglich sind und der Unfallablauf geklärt werden soll. Nicht zuletzt besteht auch die Möglichkeit einer Untersuchung von Personen, die selbst im Verdacht stehen, eine Gewalttat begangen haben.


Wie kann die Zuweisung erfolgen?

Eine telefonische Vorabsprache ist in jedem Fall erforderlich. Die Ambulanz ist 24 h, 7 Tage in der Woche erreichbar. Untersuchungen sind zu jeder Zeit möglich.

Untersuchungen sollten so rasch wie möglich nach dem Vorfall, u. U. auch nachts stattfinden. Vor allem in den ersten Stunden nach einer Tat können wertvolle Beweise gesichert werden, die später unwiderruflich verloren sind. Die Kontaktaufnahme mit der Gewaltambulanz sollte daher möglichst ohne Verzögerung erfolgen.

Zuweisen können z.B. Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen, Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte, Jugendämter sowie Opferhilfseinrichtungen. Auch Betroffene selbst und deren Angehörige können sich melden.

Die Untersuchungen finden nach Absprache am Institut für Rechts- und Verkehrsmedizin Heidelberg oder am Universitätsklinikum Heidelberg bzw. der Universitätsmedizin Mannheim statt. Auch eine Untersuchung an anderen Orten, z.B. auf Polizeidienststellen, ist nach Absprache möglich.


Welche Leistungen werden angeboten?

  • Rechtsmedizinische Untersuchung
  • Gerichtsverwertbare Dokumentation von Verletzungen
  • Sicherung von Spuren an Körper und Bekleidung
  • Begutachtung
  • Weiterführende Untersuchungen, z.B. chemisch-toxikologische Analysen, forensisch-radiologische Untersuchungen
  • Auf Wunsch Information zu geeigneten Beratungsstellen und Vermittlung entsprechender Angebote (z.B. weiterführende medizinische Betreuung, Kontakt zu Opferhilfseinrichtungen und Rechtsberatungsstellen)
  • Telefonische Beratung zu klinisch-forensischen Fragestellungen speziell für Ärzte

In nicht angezeigten Fällen werden Untersuchung, Dokumentation und Spurensicherung sowie auf Wunsch Vermittlung von Betreuungsangeboten derzeit kostenlos angeboten.


Weitere Informationen:

In nicht angezeigten Fällen werden die erhobenen Daten gespeichert und sind jederzeit abrufbar. Die Erstellung von Gutachten, die Auswertung von DNA- und sonstigen Spuren sowie chemisch-toxikologische Analysen sind kostenpflichtig.

Die Ärztinnen und Ärzte der Gewaltambulanz sind der Schweigepflicht unterstellt. In angezeigten Fällen gelten die Regelungen der Strafprozessordnung.

Aufgrund der telefonischen Terminabsprache besteht in der Regel keine Wartezeit.

 

Gewalt im Alter

Gewalt gegen alte und pflegebedürftige Menschen zählt nach wie vor zu einem Tabuthema in unserer Gesellschaft. Erhebungen zufolge berichtet jedoch jeder zehnte pflegebedürftige Mensch in Deutschland vor Übergriffen in seinem direkten Umfeld – wobei von einer großen Dunkelziffer auszugehen ist. Häufig schweigen betroffene Senioren aus Angst, Scham oder diversen Abhängigkeitsgründen (persönlich oder finanziell), zum anderen verfügen ältere MitbürgerInnen über ein deutlich eingeschränktes soziales Netzwerk, in welchem etwaige Misshandlungsfälle überhaupt entdeckt werden können.

Wir möchten für Gewalt gegenüber älteren Menschen sensibilisieren und bieten mit unserer klinisch-forensischen Ambulanz ein niederschwelliges Angebot insbesondere auch für ältere Menschen, die Gewalt oder Misshandlungen im häuslichen Umfeld oder auch im institutionellen Bereich (Pflege-/Altersheime) erfahren haben.

Die Untersuchungen finden dabei nach telefonischer Absprache über die Gewaltambulanz am Institut für Rechts- und Verkehrsmedizin in Heidelberg, in Krankenhäusern sowie Pflegeeinrichtungen oder nach Absprache auch an anderen Orten statt.

Die Untersuchungen sollten so rasch wie möglich nach dem Vorfall, u.U. auch nachts, stattfinden, um wertvolle Beweise zu sichern, welche später unwiderruflich verloren sind.

Auch wer keine/noch keine Anzeige bei der Polizei erstatten will, kann sich untersuchen lassen. Ebenso besteht die Möglichkeit einer (konsiliarischen) Beiziehung durch Ärztinnen/Ärzte, Pflegepersonal, BetreuerInnen oder besorgte Angehörige.

 

Dokumentation von Gewalteinwirkung
Dokumentation von Gewalteinwirkung. Foto: Universitätsklinikum Heidelberg.