Ab wann kann ein Vaterschaftstest durchgeführt werden?
Die Probenentnahme für einen Vaterschaftstest kann bereits am Tag der Geburt erfolgen. Hierzu kann entweder Nabelschnurblut des Kindes oder ein Wangenschleimhautabstrich verwendet werden. Ein Vaterschaftstest vor der Geburt des Kindes ist nicht zulässig.
Welches Material wird für die Untersuchung benötigt?
Als Untersuchungsproben werden Wangenschleimhautabstriche genommen. Dies erfolgt schmerzfrei und ohne gesundheitliche Risiken. In der Regel ist die Entnahme von Blutproben nicht notwendig. Die Untersuchung von Gewebeproben bereits verstorbener Personen (z.B. paraffin-eingebettete Gewebe) ist ebenfalls möglich.
Wie erfolgt die Auftragserteilung?
Sie können sich unter Tel. 06221 / 568916 zu ihrer konkreten Abstammungsfrage beraten lassen oder direkt unter Tel. 06221 / 568916 einen Termin zur Entnahme von Wangenschleimhautabstrichen vereinbaren. Alternativ können Sie uns die Adresse eines Arztes Ihrer Wahl benennen, diesem wird dann das Entnahmematerial zugeschickt.
Zur direkten Beauftragung können Sie unser Auftragsformular verwenden. Senden Sie dieses dazu vollständig ausgefüllt an die auf dem Formular angegebene Adresse.
Wie lange dauert die Untersuchung?
Von der Probenentnahme bis zur Gutachtenerstattung ist mit einer Bearbeitungszeit von ca. 2 Wochen zu rechnen.
Wie erfolgt die Probenentnahme?
Vor der Entnahme werden alle Beteiligten (Bei Vaterschaftstest: Mutter des Kindes, möglicher Erzeuger, sämtliche gesetzlichen Vertreter des Kindes) über das Gendiagnostikgesetz §§ 8,9 und 17 aufgeklärt und müssen der Untersuchung schriftlich zustimmen. Daraus ergibt sich, dass heimliche Vaterschaftsgutachten illegal sind und an unserem Institut nicht durchgeführt werden.
Es werden bei jeder beteiligten Person jeweils zwei Wangenschleimhautabstriche entnommen. Des Weiteren wird ein Identitätsformular ausgefüllt, hierzu werden Personalausweise bzw. Reisepässe aller erwachsenen Beteiligten bzw. die Geburtsurkunde des Kindes benötigt. Es werden außerdem zur Identitätssicherung Fingerabdrücke und ein Foto angefertigt.
Der gesamte Vorgang dauert ca. 15 Minuten. Die Entnahme kann nach vorheriger Terminvereinbarung am Institut für Rechts- und Verkehrsmedizin Heidelberg (Voßstraße 2, Gebäude 4420, 69115 Heidelberg) oder alternativ bei einem Arzt Ihrer Wahl erfolgen.
Warum ist die Identitätsabsicherung so wichtig?
Die Identitätsabsicherung dokumentiert, dass die richtige Person (und nicht z.B. ein naher Verwandter) untersucht wurde und kann, falls das Gutachten einer Behörde oder einem Gericht vorgelegt werden soll, die Identität der Beteiligten belegen.
Welche Qualitätskontrollen erfolgen im Labor?
Das Labor ist seit 2005 akkreditiert nach ISO 17025.
Die DNA-Untersuchungen werden unter Beachtung der Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) vom 17.07.2012 durchgeführt (Richtlinie der GEKO für die Anforderungen an die Durchführung genetischer Analysen zur Klärung der Abstammung und an die Qualifikation von ärztlichen und nichtärztlichen Sachverständigen gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 2b GenDG in der Fassung vom 17.07.2012, veröffentlicht und in Kraft getreten am 26.07.2012).
Es wird eine unabhängige Doppelbestimmung durch qualifizierte Labormitarbeiter durchgeführt, hierfür werden Untersuchungs-Kits zweier verschiedener Hersteller verwendet, um ein sicheres Untersuchungsergebnis gewährleisten zu können.
Hat das Gutachten vor Gericht Bestand?
Ja, alle Abstammungsgutachten, die durch das Institut für Rechts- und Verkehrsmedizin Heidelberg erstattet werden, beruhen auf richtlinienkonformen Untersuchungen im akkreditierten Bereich.
Muss bei einem Vaterschaftstest die Mutter des Kindes mituntersucht werden?
Ja, laut der Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) vom 17.07.2012 muss die Kindesmutter (soweit sie nicht verstorben oder ihr Aufenthaltsort unbekannt ist) mituntersucht werden. Durch die Mituntersuchung der Kindesmutter wird zum einen die Identität des Kindes abgesichert und zum anderen wird ein Abgleich der zufälligen Merkmals-Übereinstimmungen zwischen Kindesmutter und Putativvater ermöglicht.
Da jede Person die Hälfte ihrer genetischen Merkmale von ihrer Mutter und die andere Hälfte von ihrem Vater ererbt, kann bei einem Abgleich von Kind zu Kindesmutter festgestellt werden, welche Merkmale der Vater des Kindes haben muss und diese können dann mit den Merkmalen des Putativvaters abgeglichen werden.
Falls die Kindesmutter verstorben ist, ihr Aufenthaltsort unbekannt ist oder bewusst entgegen der Richtlinien von allen Beteiligten entschieden wird, diese nicht einzubeziehen (dies kann dazu führen, dass das Gutachten nicht vom Gericht/von Behörden anerkannt wird, da es nicht richtlinienkonform durchgeführt wurde), kann trotzdem ein Vaterschaftstest mit vergleichbarer Ergebnissicherheit durchgeführt werden, indem der Untersuchungsaufwand erhöht wird (Mehrkosten).
Bei minderjährigen Kindern muss jedoch bei privat beauftragten Gutachten immer eine schriftliche Einwilligung der Kindesmutter erfolgen.
Wie ist das Vorgehen, wenn eine der beteiligten Personen im Ausland lebt?
Wir nehmen für Sie Kontakt auf zur zuständigen Auslandsvertretung und veranlassen die Entnahme von Wangenschleimhautabstrichen oder Blutproben durch einen Amtsarzt.
Müssen alle Beteiligten zusammen zu dem Entnahmetermin erscheinen?
Nein, es ist möglich, separate Termine für alle Beteiligten zu vereinbaren. Gerne vereinbaren wir für Sie einen Termin mit den anderen beteiligten Personen, solang diese ihre Einwilligung gegeben haben.
Welche Abstammungsfragen kann man am Institut für Rechts- und Verkehrsmedizin untersuchen lassen?
Neben Vaterschafts- oder Mutterschaftstests können auch Untersuchungen zur Klärung komplexerer Verwandtschaftsverhältnisse durchgeführt werden. Melden Sie sich gerne unter Tel. 06221 / 568916, damit wir Sie in Bezug auf Ihre spezifische Abstammungsfrage beraten können.