Forschung in der Rechts- und Verkehrsmedizin
Die Rechts- und Verkehrsmedizin definieren sich als medizinische Spezialdisziplinen, die medizinische und naturwissenschaftliche Kenntnisse und Verfahren zum Zweck der Rechtspflege und Begutachtung der Fahrtauglichkeit anwenden. Als stark anwendungsbezogene Querschnittsfächer mit hoher Interdisziplinarität orientiert sich die angewandte Forschung an den Anforderungen von Polizei und Justiz. Allerdings ist auch Grundlagenforschung in den forensischen Disziplinen (Medizin, Toxikologie, Genetik) erforderlich, um ein Elementarwissen für weitergehende Forschung zu schaffen. Hierdurch lassen sich viele der wissenschaftlichen Fragestellungen, die sich aus den Problemen bei der täglichen Arbeit ergeben, abteilungsübergreifend beantworten.