Was macht die Gewaltambulanz genau?
Die Gewaltambulanz ist eine Anlaufstelle für alle Menschen, die eine gerichtssichere Dokumentation und Spurensicherung wünschen, nachdem sie körperliche und/oder sexuelle Gewalt erfahren haben. Dabei untersuchen Ärztinnen und Ärzte der Rechtsmedizin sie und dokumentieren alle Befunde die festgestellt werden. Unter anderem werden Fotos der Verletzungen erstellt. Zudem werden je nach dem gegenständlichen Vorfall DNA Abstriche entnommen. Die Untersuchung kann auch verfahrensunabhängig erfolgen, das heißt, dass die Entscheidungsgewalt darüber, ob Sie polizeilich anzeigen möchten, bei Ihnen bleibt und eine Anzeige nicht Voraussetzung für eine Untersuchung ist.
Wie melde ich mich bei der Gewaltambulanz an?
Zu Geschäftszeiten (08:00 – 17:00 Uhr) ist eine Anmeldung jederzeit telefonisch unter 0152/54648393 möglich, Sie werden dann zur Terminvergabe weitergeleitet. Außerhalb der Geschäftszeiten sowie in dringlichen Fällen können Sie sich jederzeit auch direkt an den jeweiligen Dienstarzt bzw. Dienstärztin unter 0152/54648393 wenden. Zudem kann auch Ihr Hausarzt oder ein anderer behandelnder Arzt Termine für Sie vereinbaren. Eine Überweisung wird hierzu nicht benötigt.
Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jugendämtern, Staatsanwaltschaft, Polizei, Schulen, aber auch Angehörige von Gewaltopfern können uns bei Verdachtsfällen kontaktieren und einen Untersuchungstermin vereinbaren.
Wann/in welchem Fall darf ich mich bei der Gewaltambulanz melden?
Eine Vorstellung in der Gewaltambulanz ist nach telefonischer Voranmeldung jederzeit möglich, wenn Sie körperliche und/oder sexuelle Gewalt erfahren haben. Bei Fragestellungen zu psychischer Gewalt bitten wir Sie, sich an die zuständige Psychiatrie zu wenden. Bei Fragen hinsichtlich möglicher Vergiftungen empfehlen wir, sich zunächst an Ihren Hausarzt und den Giftnotruf zu wenden. Haben Sie den Verdacht, K.O.-Tropfen verabreicht bekommen zu haben und hat auch gleichzeitig auch ein möglicher Übergriff stattgefunden? So können Sie sich ebenfalls bei uns unter der o.g. Telefonnummer melden.
Wichtig: Wenn Sie Opfer eines akuten gewaltsamen Übergriffs geworden sind, melden Sie sich bitte möglichst umgehend bei uns, wir sind rund um die Uhr erreichbar! Kommen Sie möglichst so, wie Sie sind, ohne vorheriges Umkleiden, Waschen etc. dies dient der Spurensicherung.
Zu welcher Uhrzeit darf ich mich in der Gewaltambulanz melden und wann findet die Untersuchung statt?
Zu Geschäftszeiten (08:00 – 17:00 Uhr) ist eine Anmeldung jederzeit telefonisch unter 0152/54648393 möglich, Sie werden dann zur Terminvergabe weitergeleitet. Außerhalb der Geschäftszeiten sowie in dringlichen Fällen können Sie sich jederzeit auch direkt an den jeweiligen Dienstarzt bzw. Dienstärztin unter 0152/54648393 wenden. Zudem kann auch Ihr Hausarzt oder ein anderer behandelnder Arzt Termine für Sie vereinbaren. Eine Überweisung wird hierzu nicht benötigt.
Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jugendämtern, Staatsanwaltschaft, Polizei, Schulen, aber auch Angehörige von Gewaltopfern können uns bei Verdachtsfällen kontaktieren und einen Untersuchungstermin vereinbaren.
Zu welcher Uhrzeit darf ich mich in der Gewaltambulanz melden und wann findet die Untersuchung statt?
Eine Vorstellung in der Gewaltambulanz kann nur nach telefonischer Voranmeldung erfolgen. Die allgemeinen Geschäftszeiten sind von 08:00 – 17:00 Uhr (Montag – Donnerstag) bzw. 08:00 – 16:30 Uhr (Freitag). In akuten Fällen ist eine Anmeldung rund um die Uhr über die oben genannte Telefonnummer möglich. Akut sind vor allem Vorfälle, die sich innerhalb der letzten Stunden ereignet haben.
In allen Fällen wird der Dienstarzt/die Dienstärztin mit Ihnen besprechen, wie dringlich die Untersuchung aus rechtsmedizinischer Sicht ist und mit Ihnen einen möglicherweise auch sofortigen Termin abstimmen. Wir bitten in jedem Fall um Pünktlichkeit.
Bleibe ich anonym?
Zur Sicherung und Aufnahme der Befunde benötigen wir Ihre Personalien. Diese werden jedoch ohne Ihr Einverständnis an keine Dritten, insbesondere nicht an die Polizei, weitergegeben. Dies gilt für alle Untersuchungen, die verfahrensunabhängig durchgeführt werden, in denen also keine Polizei involviert ist. Ihre Daten werden auch nicht an Ihre Krankenkasse weitergemeldet oder im allgemeinen Informationssystem der Universitätsklinik gespeichert. Dies ist gesetzlich gesichert.
Kann ich mir auch nur telefonische Beratung einholen?
Eine telefonische Beratung ist möglich, bei nicht dringenden Fragestellungen bitten wir, die allgemeinen Geschäftszeiten zu beachten. Allerdings kann es sein, dass eine Vorstellung in der Gewaltambulanz empfohlen wird. Die Beratung ist kostenlos.
Kostet mich das was?
Die Gewaltambulanz ist ein kostenloses Angebot. Sollten Sie die aufgenommenen Bilder anfordern, kostet Sie dies eine geringe Bearbeitungsgebühr. Die Aufbewahrung der Befunde und entnommenen Spuren erfolgt ebenfalls kostenlos.
Läuft das über meine Krankenkasse?
Seit 2022 können Untersuchungen der Gewaltambulanz über Krankenkassen abgerechnet werden, allerdings nur, wenn Sie gesetzlich versichert sind. Dies erfolgt in anonymisierter Form, sodass den Kassen keine Personalien der untersuchten Personen mitgeteilt werden.
Muss ich zur Gewaltambulanz kommen, oder kommt der Arzt/Ärztin zu mir?
Eine Untersuchung bei Ihnen Zuhause findet grundsätzlich nicht statt. Als Untersuchungsorte kommen Kliniken, Einrichtungen wie Pflegeheime, Hausarztpraxen, Gynäkologische Praxen, in Ausnahmefällen auch Jugendämter oder Schulen, sofern nicht durch den Arzt/die Ärztin anders indiziert aber vor allem die Räumlichkeiten der Gewaltambulanz in Frage. Sollte keine akute medizinische Intervention, die nur in einer Klinik erfolgen kann, erforderlich sein, so bitten wir Sie, sich direkt in der Gewaltambulanz vorzustellen, eine telefonische Voranmeldung ist zwingend erforderlich.
Darf ich mir aussuchen ob mich eine Ärztin, oder ein Arzt untersucht?
In der Gewaltambulanz arbeiten sowohl Ärzte als auch Ärztinnen. Leider ist es in der Regel nicht möglich, zu wählen, ob man durch einen Mann oder eine Frau untersucht wird, da der jeweilige Dienstarzt bzw. Dienstärztin die Untersuchungen vornehmen wird. In Einzelfällen können nicht notfallmäßige Untersuchungen jedoch entsprechend terminiert werden. Sprechen Sie das Thema an, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen und sich unsicher sind.
Wie genau wird untersucht? Was wird genau bei der Untersuchung gemacht?
Unsere Untersuchung läuft so ab, dass wir zunächst mit Ihnen besprechen, was vorgefallen ist und welche Spuren zu erwarten wären. Wir informieren Sie über das konkrete Vorgehen bei der Untersuchung und Sie können zu jedem Zeitpunkt selbst entscheiden, ob Sie zustimmen oder nicht. Die Untersuchung erfolgt auf freiwilliger Basis und es obliegt Ihnen, zu entscheiden, ob beispielsweise Fotos erstellt werden sollen oder nicht. In der Regel führen wir eine Untersuchung von Kopf bis Fuß durch und schauen dabei nach Verletzungen, die wir fotografisch und unter Zuhilfenahme von Referenzmaßen dokumentieren. Auch werden Übersichtsaufnahmen angefertigt. Die Untersuchung ist nicht mit Schmerzen verbunden. Je nach vorliegendem Ereignis werden im Rahmen der Untersuchungen auch z. B. DNA Abstriche genommen oder Blut und Urin gesichert.
Nach sexuellen Übergriffen an Frauen erfolgt auch eine Untersuchung des Genitalbereichs, die gemeinsam mit einem Arzt /einer Ärztin für Gynäkologie (Geschlecht abhängig von der Dienstbesetzung in der Gynäkologie, hier können wir keinen Einfluss nehmen) durchgeführt wird. So können die klinische und rechtsmedizinische Untersuchungen in einem einzigen Untersuchungsgang durchgeführt werden und Sie werden nicht zweimal belastet.
Bei sexuellen Übergriffen an Männern findet ebenfalls eine ergänzende Untersuchung mit entsprechender Spurensicherung statt. Nach der Untersuchung wird mit Ihnen über das weitere Procedere und Ihre Möglichkeiten gesprochen. Abhängig vom konkreten Einzelfall erhalten Sie weitere Informationen oder können unseren psychosozialen Service „Guide for you“ nutzen.
Was passiert mit den bei mir entnommenen Asservaten und Dokumenten?
Die entnommen Asservate werden in der Regel für ein Jahr kostenlos bei uns gelagert. Bei Kindern und Jugendlichen beginnt dieses Jahr erst mit dem vollendeten 18. Lebensjahr. Die Asservierungsfrist kann auf Wunsch verlängert werden, wichtig ist aber, dass Sie uns innerhalb der Asservierungsfrist darüber in Kenntnis setzen. Aus den bei uns hinterlegten Dokumenten können auch nach Monaten und ggfs. Jahren Gutachten erstellt werden, falls solche benötigt werden.
Kann ich auch Laboruntersuchungen durchführen lassen, z. B. auf übertragene DNA Spuren oder mögliche K.O.-Tropfen?
DNA Untersuchungen sind in Deutschland im Privatauftrag nicht zulässig. Eine Untersuchung auf K.O.-Tropfen über uns kann nur dann erfolgen, wenn Sie bei dem Vorfall auch körperliche oder sexuelle Gewalt erlitten haben. Für Sie entstehen keine Kosten.
Bekomme ich einen Arztbericht/Befundbericht?
Nach jeder Untersuchung wird eine Dokumentation erstellt, die jederzeit abgerufen werden kann. Im Allgemeinen geben wir keinen Bericht mit, dieser kann jedoch angefordert werden, sollten sie diesen benötigen. Der Bericht umfasst dabei lediglich eine Beschreibung der Verletzungen ohne rechtsmedizinische Bewertung. Eine solche erfordert ein Gutachten, welches mit einem höheren Aufwand verbunden und dadurch kostenpflichtig ist. In strafrechtlich relevanten Fällen empfehlen wir, dass ein Gutachten beauftragt wird. Dies sollte aber durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft, Ihren Anwalt oder ein Jugendamt geschehen. Gutachten im privaten Auftrag werden in der Regel nicht angenommen.
Ich bin Mitarbeiterin/Mitarbeiter eine Schule, eines Kindergartens, eines Jugendamtes etc. und habe den Verdacht auf Misshandlung oder Missbrauch eines der durch mich betreuten Kinder. Kann ich die Gewaltambulanz in Anspruch nehmen?
Kontaktieren Sie uns über die oben genannten Rufnummern und lassen Sie sich zu den Optionen beraten. Wir sind hoch spezialisiert auf die Untersuchung von Kindern nach Misshandlung und Missbrauch und können Ihnen die bestehenden Möglichkeiten aufzeigen.
Ich bin Arzt/Ärztin und habe eine Patientin/einen Patienten, der/die Gewalt erlitten hat oder bei dem/der ich das vermute. Was kann ich tun?
Auch in diesem Fall bitten wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen und die Möglichkeiten zu besprechen. Sie müssen keine Daten der Patientin/des Patienten nennen. Wir können in Außnahmefällen auch konsiliarisch in Ihre Praxis kommen und die Untersuchung gemeinsam mit Ihnen durchführen, im Allgemeinen bitten wir aber um die Vorstellung der Patientin/des Patienten in unserer Gewaltambulanz. Bitte beachten Sie, dass rechtsmedizinische Untersuchungen in der Regel zeitkritisch sind und deshalb eine Meldung möglichst ohne Verzug erfolgen sollte, insbesondere in akuten Fällen.
Darf jemand bei der Untersuchung anwesend sein?
Darüber können Sie gerne selbst entscheiden. Wir besprechen im Einzelfall mit Ihnen, ob z. B. eine Vertrauensperson die Untersuchung begleiten soll oder nicht. Eltern können in der Regel ebenfalls anwesend bleiben. Häufig erfolgen die Untersuchungen, wenn sie in einer Klinik oder Arztpraxis durchgeführt werden, gemeinsam mit den klinischen Ärztinnen bzw. Ärzten.