Organisation Zentrale… Betriebsärztlicher… Leistungsspektrum Begehungen

Begehungen

Arbeitsplatzbegehungen sind ein wesentlicher Teil betriebsärztlicher Aufgaben. Im Rahmen der Begehungen kann der Betriebsarzt Gefährdungen und Fehlbelastungen erkennen und dem Arbeitgeber Maßnahmen zu deren Verminderung empfehlen. Regelmäßige Begehungen erfolgen zum Beispiel

  • im Rahmen der Mitwirkung bei Gefährdungsbeurteilungen
  • im Rahmen allgemeiner Arbeitsplatzbegehungen

Neben regelmäßigen Begehungen in bestimmten Zeitabständen können auch anlassbezogene Begehungen durchgeführt werden, zum Beispiel

  • bei Meldung über eine Schwangerschaft (Mutterschutzgesetz)
  • bei Verdacht auf arbeitsbedingte Erkrankungen (§ 3 ASiG)
  • zur Beurteilung der Arbeitsplatzverhältnisse auf Veranlassung des Beschäftigten
  • auf Anfrage oder Anordnung der Aufsichtsbehörden