Mutterschutz
Universitätsklinikum Heidelberg
Aktuelle Informationen des RP Baden-Württemberg zur Beschäftigung Schwangerer während der Coronapandemie
- Infoblatt der Fachgruppen Mutterschutz der Regierungspräsidien (Stand: 01.03.2023)
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des RP-BW
Zum 01.01.2018 ist das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz) in Kraft getreten. Für alle arbeitsplatzbezogenen Fragen zum Mutterschutz steht Ihnen der Betriebsärztliche Dienst zur Verfügung (s.u.).
Das neue Mutterschutzgesetz - die wichtigsten Informationen / Neuerungen auf einen Blick
Formular
Folgendes Formular ist nur für Mitarbeiterinnen des Universitätsklinikums und angeschlossener Institute u. Einrichtungen sowie KSG u. KTG gültig.
Es ist dieses neue Formular zur Meldung der Beschäftigung einer werdenden Mutter an die zuständige Personalverwaltung des Klinikums der Universität Heidelberg zu verwenden. Das Formular ist von der Schwangeren gemeinsam mit dem/der Vorgesetzten auszufüllen und an die Personalverwaltung weiterzuleiten. Maßnahmen, die Sie ergriffen haben, können Sie auf Seite drei im Freitext-Feld unter: "VI. Angaben zu den jetzigen Tätigkeiten der Arbeitnehmerin nach dem Ergebnis der Beurteilung der Arbeitsbedingungen" dokumentieren.
Bitte beachten: Ab sofort darf ausschließlich dieses Meldeformular eingesetzt werden. Evtl. noch vorhandene Versionen älterer (einseitiger) Meldeformulare sollten vernichtet werden.
Wichtig: Für Mitarbeiterinnen der Universität ist nur folgendes Formular gültig.
Beratungen
Beratungen erfolgen nach Terminvereinbarung über die Anmeldung.
Bei speziellen Fragen zu Arbeiten in Laborbereichen, der Universität und am Universitätsklinikum Heidelberg hinsichtlich des Umgangs mit Gefahrstoffen und Biostoffen erfolgen Beratungen in Zusammenarbeit mit der bzw. Abteilung Arbeitssicherheit / Biologische Sicherheit der Universität Heidelberg (Ansprechpartner: Dr. M. Hoffmann (Gefahrstoffe), Dr. I. Janausch (Biostoffe)).
Neues zum Mutterschutz/Operieren in der Schwangerschaft (OPidS) 29.10.2024
Die Vorgabe der Fachgruppen Mutterschutz der Regierungspräsidien Baden-Württembergs „kein Umgang mit potentiell kontaminierten spitzen und scharfen Gegenständen“ ist im Rahmen einer Sitzung im Juli 2024 gefallen.
Das bedeutet Operieren in der Schwangerschaft ist nun möglich.
Voraussetzung hierfür ist das Einverständnis des Vorgesetzten, die Erstellung einer Individuellen Gefährdungsbeurteilung und die Einhaltung von gewissen Rahmenbedingungen.
Gerne ist der Betriebsärztliche Dienst bei der Etablierung von OPidS am Uniklinikum in Ihrem Fachbereich behilflich.
Ansprechpartner für OPidS sind folgende Betriebsärztinnen:
Dr. Ewerbeck, Dr. Klinke, Dr. Köhl.
Wir unterstützen bei der Erstellung der erforderlichen Unterlagen und bei der Koordinierung des Vorgangs mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe.
Bitter vereinbaren Sie zeitnah nach Bekanntgabe der Schwangerschaft beim Vorgesetzten einen Termin beim BÄD unter Telnr. 56 8966 bei einer der o.g. Ärztinnen.
Leitfaden zum Mutterschutz
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Merkblätter und Informationen
Regierungspräsidien Baden-Württemberg
Informationen der Personalabteilung
Wissenswertes zu Mutterschutz, Beruf & Familie sowie den Leitfaden "Schwangerschaft & Elternzeit" finden Sie über den Login-Bereich. Der Zugang über das Intranet ist ohne Anmeldung möglich, von extern ist eine Anmeldung mit Ihrer persönlichen Arbeitsplatzkennung erforderlich.
Tätigkeitskataloge
Für schwangere Mitarbeiterinnen in klinischen Bereichen am Universitätsklinikum Heidelberg
Die hier bereitgestellten Tätigkeitskataloge / Positivlisten für schwangere Mitarbeiterinnen sind auf die jeweiligen Einsatzgebiete am Universitätsklinikum Heidelberg abgestimmt und können nicht auf andere Einrichtungen oder Bereiche der Gesundheitspflege übertragen werden. Sie wurden entsprechend der zum Zeitpunkt ihrer Erstellung bekannten Informationen erstellt. Die Tätigkeitskataloge haben keinen abschließenden Charakter, d.h. sie sind im Einzelfall individuell ggf. an abweichende Bedingungen anzupassen.
Die bereitgestellten Informationen wurden nach bestem Wissen zusammengestellt; eine Gewähr für deren Aktualität und Richtigkeit kann nicht gegeben werden. Bei Verlinkungen zu anderen Webseiten ("externe Links"): diese Webseiten unterliegen der Haftung der jeweiligen Seitenbetreiber. Bei Verknüpfung der externen Links waren keine Rechtsverstöße ersichtlich. Auf die aktuelle und künftige Gestaltung der verlinkten Seiten hat der Anbieter keinen Einfluss.