Strahlenschutz
Die Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen erfolgt entsprechend der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV ) - Teil 2, Kap. 6 Abschnitt 3.
Vor jeder Untersuchungen entsprechend der Strahlenschutzverordnung ist das Antragsformular (nur über das Intranet des UKHD verfügbar) vom Strahlenschutzbeauftragten Ihrer Einrichtung / Abteilung vollständig auszufüllen (unter Angabe der SSR-Nummer und Dosisangaben).
Der ausgefüllte Antrag ist zur Untersuchung mitzubringen.
Telefonische Anmeldung: 06221 56-8966
Bei allen Fragen zum Strahlenschutz am UKHD wenden Sie sich bitte an den Strahlenschutzbeauftragten (nur über das Intranet des UKHD verfügbar) .
Zu Untersuchungen nach § 175 Abs. 1 (StrlSchV) ermächtigte Ärztinnen des BÄD: