Mutterschutz
Universität Heidelberg
Zum 01.01.2018 ist das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz) in Kraft getreten. Für alle arbeitsplatzbezogenen Fragen zum Mutterschutz steht Ihnen der Betriebsärztliche Dienst zur Verfügung (s.u.).
Das neue Mutterschutzgesetz - die wichtigsten Informationen / Neuerungen auf einen Blick
Formular
Folgendes Formular ist nur für Mitarbeiter-/innen der Universität Heidelberg und deren Institute.
Das Formular zur Meldung der Beschäftigung einer werdenden Mutter ist von der Schwangeren gemeinsam mit dem/der Vorgesetzten auszufüllen und an die Personalverwaltung der Universität weiterzuleiten.
Wichtig: Es gilt nicht für Bereiche des Universitätsklinikums Heidelberg.
Hinweis
Schwangere Mitarbeiterinnen - insbesondere der Kinder- und Frauenklinik - sollten frühzeitig zur Abklärung des Immunstatus z.B. des CMV- und Ringelröteln- (Parvovirus-B19)-Status Kontakt mit dem Betriebsärztlichen Dienst aufnehmen.
Beratungen
Es werden hier ausschließlich allgemeine Informationen angeboten, die eine individuelle und persönliche Beratung einer Schwangeren im Kontext ihres Arbeitsplatzes nicht ersetzten können.
Beratungen erfolgen nach Terminvereinbarung über die Anmeldung.
Bei speziellen Fragen zu Arbeiten in Laborbereichen, der Universität und am Universitätsklinikum Heidelberg hinsichtlich Umgang mit Gefahrstoffen und Biostoffen erfolgen Beratungen in Zusammenarbeit mit der bzw. durch die Abteilung Arbeitssicherheit / Biologische Sicherheit der Universität Heidelberg (Ansprechpartner: Dr. M. Hoffmann (Gefahrstoffe), Dr. I. Janausch u. Dr. W.Siller (Biostoffe)).
Für Mitarbeiterinnen des Klinikums bzw. der Universität Heidelberg, die (z.B. im Rahmen von Kooperationen) in Laborbereichen des Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) Heidelberg tätig sind, erfolgt die Beratung in Zusammenarbeit mit der Stabsstelle Sicherheit des DKFZ .
Leitfaden zum Mutterschutz
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Merkblätter und Informationen
Regierungspräsidien Baden-Württemberg
Informationen der Personalabteilung
Wissenswertes zu Mutterschutz, Beruf & Familie sowie den Leitfaden "Schwangerschaft & Elternzeit" finden Sie über den Login-Bereich. Der Zugang über das Intranet ist ohne Anmeldung möglich, von extern ist eine Anmeldung mit Ihrer persönlichen Arbeitsplatzkennung erforderlich.
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