Ergonomischer Büro- und Arbeitsplatz
Ergonomische Bürostühle
Alle neueren Bürostühle, die am Universitätsklinikum und in Einrichtungen der Universität Heidelberg zum Einsatz kommen, entsprechen i.d.R. üblichen ergonomischen / orthopädischen Anforderungen; d.h. diese verfügen i.d.R. über folgende Eigenschaften:
- Sitzhöhenverstellung: variable Sitzhöhe ca. 39 - 48 cm
- Sitztiefe ca. 39 - 47 cm
- verstellbare Rückenlehne und Sitz mit hochwertigem Formschaumpolster aus Polyurethan und mit integrierter
- teilweise Lordosestütze oder Lumbalstütze: z.B. 'Schukra-Lordosestütze' - dies ist eine Zusatzeinrichtung in der Rückenlehne und ermöglicht eine stufenlose Verstellung der Rückenlehnenwölbung im Lendenwirbelbereich.
- Gegendruck auf das Körpergewicht einstellbar
- höhenverstellbare Funktionsarmlehnen mit Soft Armauflagen aus Polyurethan
- Drehstuhl mit Punktsynchronmechanik
- Lastabhängig gebremste Doppelrollen
- Ergonomie geprüft & GS Zeichen für geprüfte Sicherheit
Informationen zum vorhandenen Bürostuhl und dessen Ausstattung befinden sich auf der Sitzunterseite in einem Fach mit der Bedienungsanleitung zu Einstellmöglichkeiten. Sollte diese nicht mehr vorhanden sein, ist sie meist über das Internet zu erhalten: die hierzu erforderlichen Informationen entnehmen Sie bitte der Produktbezeichnung - Typenschild: mit Angaben zum Hersteller, Produktname, Modell-Nr. und Angaben bzw. Nummern der jeweiligen Sonderausstattungen bzw. zu Materialbezeichnungen.
Kontakt
Bei Problemen oder Fragen zur ergonomischen Einstellung wenden Sie sich bitte an den Betriebsärztlichen Dienst. Dieser ist auch Ansprechpartner, falls die o.g. ergonomischen Bürostühle z.B. aufgrund von bestehender körperlicher Behinderungen oder orthopädischen Erkrankungen nicht geeignet scheinen. In diesen Fällen bietet der BÄD eine Beratung zur Auswahl geeigneter ergonomischer Bürostühle an; es besteht die Möglichkeit verschiedene Modelle bzw. Sonderausstattungen zu testen (s.u.).
Weitere Kontaktmöglichkeit: Ihre Ansprechpartner bei der Abt. Arbeitssicherheit der Universität Heidelberg (Tel. 0 6221 54-12331 oder im Internet)
Vorbereitung einer Beratung beim Betriebsärztlichen Dienst
- vor der Stuhlberatung sollte immer eine Untersuchung/ Gespräch durch den Betriebsarzt mit o.g. Unterlagen erfolgen (z.B. im Rahmen der Arbeitsmedizinischen Vorsorge).
- vor bzw. zu einer individuellen Beratung werden betroffene Mitarbeiter gebeten neben ggf. vorliegenden ärztlichen Attesten einen Befund / Diagnose zur Grunderkrankung mitzubringen.
- Mitarbeiter sollten vorab die Produktbezeichnung des bestehenden Bürostuhls (s.o.) feststellen und mitteilen, damit geprüft werden kann in wieweit das bestehende Modell ggf. durch geeignete Sonderausstattungen, entsprechend den individuellen Erfordernissen nachgerüstet werden kann.
Die Bürostuhlberatung erfolgt (i.d.R. an Mittwoch Vormittagen) und ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung. Weiterer Ansprechpartner für Mitarbeiter mit körperlichen Einschränkungen bzw. Schwer-/Behinderungen sind:
- Die Schwerbehindertenbeauftragten bei Universitätsklinikum Heidelberg, Klinik-Service GmbH, Klinik-Technik GmbH, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
- Der Integrationsfachdienst (IFD) Heidelberg-Mosbach
Bitte beachten
- Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile müssen die Leistungen beantragt werden, bevor die Kosten entstehen.
- Die Kosten für Maßnahmen (z.B. eine spezielle Ausstattung des Arbeitsplatzes) als "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA)" im Rahmen beruflicher Rehabilitation bzw. bei Schwerbehinderung müssen nicht vom Arbeitgeber getragen werden.
- Hinsichtlich der Kostenübernahme in der individuellen persönlichen Situation können unterschiedliche Stellen zuständig sein: z.B. die Dt. Rentenversicherung, Unfallversicherungen/ Berufsgenossenschaften/ Unfallkassen, bei Schwerbehinderung Integrationsfachdienst (IFD) Heidelberg-Mosbach
Mitarbeitern wird daher vor Antragstellung auf eine Kostenübernahme eine Beratung durch eine der vorgenannten Stellen empfohlen.