DIAGNOSTISCHE ELEKTRONENMIKROSKOPIE
Seit der Erfindung des Elektronenmikroskops durch Ernst Ruska (Nobelpreis 1986) und Max Knoll 1931 wird die Transmissions-Elektronenmikroskopie neben der Grundlagenforschung auch für spezielle diagnostische Fragestellungen eingesetzt, insbesondere für die Diagnose von Speichererkrankungen, Nierenerkrankungen, neuro-degenerativen Erkrankungen, erblichen Haut- und Bindegewebserkrankungen, seltenen Tumorerkrankungen und für die Erregerdiagnostik.
GRUNDPRINZIP DER TECHNIK:
Speziell für die Elektronenmikroskopie aufgearbeitetes und kontrastiertes biologisches Material wird in <100nm dicken Schnitten auf Trägernetzchen in einem Transmissions-Elektronenmikroskop unter Hochspannung in Vakuum mit Elektronen durchstrahlt und so eine Schwarz-Weiß-Abbildung erzeugt (weiß: elektronendurchlässige Areale, schwarz: elektronendichte Areale). Aufgrund der Welleneigenschaften von Elektronenstrahlen mit sehr kurzen Wellenlängen ist eine Auflösung von bis zu 0,1nm möglich. Im Vergleich dazu liegt die Auflösung von konventionellen Lichtmikroskopen bei etwa 200nm.
PROBENAUFARBEITUNG:
Eine wenige mm3 große Gewebeprobe wird sukzessive in Glutaraldehyd und Osmiumtetroxid fixiert, entwässert und in Kunststoff eingebettet. Das in Kunststoff eingebettete Probenblöckchen wird mit einem Ultramikrotom zuerst in Semidünnschnitte (etwa 0,5-1µm) zur ersten Orientierung geschnitten und in einem Lichtmikroskop analysiert, dann werden Ultradünnschnitte (<100nm) hergestellt, auf Trägernetzchen aufgezogen und mit Schwermetallsalzlösungen kontrastiert. Die Probenaufarbeitung dauert mehrere Tage.
ELEKTRONENMIKROSKOPISCHE ANALYSE UND BEFUNDUNG:
Ultradünnschnitte der für die Elektronenmikroskopie prozessierten Proben werden in einem Transmissions-Elektronenmikroskop (JEM 1400) analysiert und diagnoserelevante digitale Bilder zur Befunddokumentation aufgenommen und archiviert.
EINSENDERINFORMATIONEN:
Bei Einsendungen von stationären Patienten außerhalb des Universitätsklinikums Heidelberg wird direkt mit dem Krankenhaus abgerechnet. Bei Einsendungen von ambulanten Patienten sind die Kosten nicht über Ü-Schein abrechenbar, sondern die Kostenübernahme muss im Rahmen einer Einzelfallentscheidung (möglichst vor Biopsieentnahme!) bei den GKV beantragt werden (siehe Anhänge).
ANSPRECHPARTNER:
Technische Laborleitung :
Dr. rer. nat. Ingrid Haußer-Siller, Tel: 06221/56-38591
Elektronenmikroskopisches Labor:
Ulrike Ganserer: Tel: 06221/56-38594
Andrea Döbler: Tel: 06221/56-39905
Labor: Tel: 06221/56-4198
Die Gewebeprobe sollte unmittelbar nach Entnahme in gepuffertem Glutaraldehyd (pH 7,4) bei ca. 4°C fixiert und aufbewahrt werden. Eine Versendung kann mit normaler Post und ungekühlt erfolgen. Eine Fixierung in Formalin ist in Notfällen möglich, ebenso eine Umbettung aus FFPE-(Formalin-fixiertem, Paraffin-eingebetteten)-Material; dies führt jedoch zu Qualitätsverlusten und kann die diagnostische Aussagekraft deutlich verringern.
Proben- und Transportgefäße, Glutaraldehydlösung sowie Einsendeformulare senden wir auf Wunsch gerne zu; bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das Elektronenmikroskopische Labor (Tel: 6221/56-38594, 56-3990 oder 56-4198).
EINSENDERINFORMATIONEN:
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