Verpackung der Proben
Bitte beachten Sie, dass bei einem Probenversand die gültigen Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen einzuhalten sind:
- Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG),
- „Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt“ (GGVSEB)
- „Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ (ADR)
Um Mitarbeiter vor potentiell infektiösem Material (z. B. Blut) zu schützen, sollte der Versand möglichst in Sekundärverpackungen mit aufsaugfähigem Material in geeigneten Umverpackungen (z. B. Kartons oder gepolsterte Umschläge), welche nach UN3373 klassifiziert sind (extern), erfolgen.
Störfaktoren
Störfaktoren, die dafür bekannt sind, die analytische Leistungsfähigkeit der Untersuchung oder die Auswertung der Ergebnisse wesentlich zu beeinträchtigen sind:
- Falsches Probenmaterial (zu der angeforderten Analyse)
- Schlechte Qualität der Probe
- Kontamination des Untersuchungsmaterials durch Material anderer Personen
- Fehlende oder unzureichende Dokumentation auf dem Anforderungsschein
- Fehlende Unterschrift des Arztes
- Fehlende Einwilligung des Patienten
- Falsche Angabe von Familienverhältnissen
- Falsche Angabe zu Stammzellentransplantation
- Probenverwechslungen
* nicht akkreditierte Untersuchungssysteme
** nur die molekulargenetische Untersuchung ist nicht akkreditiert
Falls Sie eine Untersuchung für ein Krankheitsbild anfordern möchten, das Sie in unserem Leistungsverzeichnis nicht gefunden haben, können Sie sich über mögliche Anbieter im Humangenetischen Qualitätsnetzwerk (HGQN)informieren.