Hörverbessernde Operationen

Hals-, Nasen- und Ohrenklinik

mikrochirurgisch

Erklärung

Mittelohrschwerhörigkeiten können in aller Regel durch eine gehörverbessernde Operation behandelt werden. Voraussetzung hierfür ist eine Schalleitungskomponente im Hörtest. Das bedeutet, dass zwischen der Hörtestkurve, die die Schallwahrnehmung über die Luftleitung, also mit dem Kopfhörer und der Knochenleitung ein Abstand bestehen muss. Eine reine Schallempfindungsschwerhörigkeit ist heutzutage noch nichtoperativ behandelbar.

Bei dem Eingriff werden die zerstörten Anteile des Mittelohres wieder rekonstruiert (Tympanoplastik). Die Maßnahmen reichen von einem Wiederaufbau des Trommelfells (Tympanoplastik Typ I) mit patienteneigener Muskelhaut, Knorpelhaut oder Knorpel bis zu einer Rekonstruktion des Gehörganges (Meatoplastik) und der Gehörknöchelchenkette (Tympanoplastik Typ III). Hierfür werden wenn möglich die restlich verbliebenen, patienteneigenen Gehörknöchelchen oder modernste Prothesen aus Titan verwendet. Wegen der geringen Dimensionen erfolgt dieser Eingriff unter Einsatz modernster Operationsmikroskope (Mikrochirurgie).