Ruptur des hinteren Kreuzbandes

Bereich Sportorthopädie und Sporttraumatologie

Definition der Erkrankung

Das vordere (VKB) und hintere Kreuzband (HKB) stellen die beiden zentralen Pfeiler im Kniegelenk dar. Man unterscheidet zwischen einfachen Verstauchungen (Distorsion), Überdehnungen (Elongation), Teilrupturen und Komplettrupturen (Kreuzbandriss) sowie knöchernen Ausrissen (Avulsionsverletzungen) der einzelnen Bandstrukturen.

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Ursachen

Eine hintere Kreuzbandruptur entsteht durch eine akute Überlastung des Kreuzbandes. Am häufigsten geschieht dies im Rahmen eines Sportunfalls bei einem Sturz auf das gebeugte Kniegelenk. Seltener tritt die HKB-Ruptur auch nach Verkehrsunfällen oder Überstreck-Traumata des Kniegelenks (Hyperextensionstrauma) auf.

Ablauf der Behandlung

Nach Zusammenschau der klinischen und radiologischen Befunde erfolgt die individuelle Therapieempfehlung. Im Gegensatz zu Verletzungen des VKB können Verletzungen des HKB häufig konservativ behandelt werden. Durch ein spezielles Nachbehandlungsschema kann hierbei die Stabilität im Kniegelenk sowie die Sporttauglichkeit nach Verletzung des HKB wiederhergestellt werden.

Nach frustranem konservativem Therapieversuch oder höhergradigen bzw. kombinierten Instabilitäten (vordere Kreuzband oder Seitenbandbeteiligung) kann eine operative Therapie notwendig werden. In solchen Fällen kann das hintere Kreuzband wie bei einer VKB-Rekonstruktion arthroskopisch („Schlüssellochchirurgie“) durch körpereigene Sehnentransplantate ersetzt werden.

Nachsorge

Je nach Umfang des operativen Eingriffs empfehlen wir anschließend eine Teilbelastung von 20 kg an Unterarmgehstützen für 2 Wochen, bei zusätzlichen Begleiteingriffen bis zu 6 Wochen. Während der Teilbelastung raten wir zur Thromboseprophylaxe.

Für die ersten 6 Wochen empfehlen wir die Verwendung einer Schiene, welche nur für die physiotherapeutische Beübung und zur Körperpflege abgenommen wird und anschließend eine dynamische HKB-Orthese für weitere 6 Wochen. Um einen optimalen Therapieerfolge zu erreichen, sollte die individuell festgelegte und initial begonnene Physiotherapie regelmäßig ambulant weiter durchgeführt werden.

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