Hörscreening für Neugeborene
Hals-, Nasen- und OhrenklinikErklärung
Wozu ein Screening?
Ein flächendeckendes universelles Hörscreening soll eine Lücke in der Krankenversorgung schließen, da ein Hörschaden bei Kindern im Durchschnitt erstmals mit 23 Monaten vermutet, mit 31 Monaten bestätigt und mit ca. 36 Monaten durch Hörgeräteanpassung versorgt wird. In den meisten Fällen sind es die Mütter die eine Hörstörung oder eine Sprachentwicklungsverzögerung bei Ihren Kindern feststellen. Eine Bestätigung dieses Verdachtes bereitet vielen Müttern, Vätern, Hals-Nasenohrenärzten und Kinderärzten grosse Schwierigkeiten. Aus diesem Grund sollte jeden Eltern die Möglichkeit gegeben werden an einer Präventionsuntersuchung mit Ihrem Kind teilnehmen zu können und so dem Kind einen bestmöglichen Start ins Leben zu gewährleisten. Dabei sind wir in Baden-Württemberg erst am Anfang, da momentan nur sehr spät eine angeborenen Hörstörung bei Kindern erkannt und behandelt wird.
Der Grundstein für ein Hörscreening in allen europäischen Staaten wurde im Mai 1998 in Mailand auf der Europäischen-Konsensus-Konferenz gelegt. Auch in dem selben Jahr puplizierte Health Teachnology Assesment (HTA)-Report bestärkte den Entschluss zu einem flächendeckendenden Neugeborenen.screening. Eine Empfehlung zur Organisation und Durchführung des universellen Neugeborenen-Screenings auf Bundesebene wurde im März 2004 im Umsetzungspapier gegeben. Aus diesem Grund muss, wie bereits in anderen Bundesländern bereits geschehen, auch in Baden-Württemberg ein Screening dringend etabliert werden.
Die Frage ist:
- Wie können Eltern das Hörvermögen beurteilen?
- Wie können Ärzte und Klinken das Hörvermögen beurteilen?
Können wir als Eltern selbst erkennen, ob unser Kind schlecht hört?
Häufig haben Mütter das Gefühl, dass mit ihrem Kind „etwas nicht stimmt“. Ein reduziertes Hörvermögen wird jedoch oft erst nach dem 2. Lebensjahr festgestellt, wenn eine entsprechende Therapie schon längst hätte beginnen müssen.
Bisherige Untersuchungsverfahren wie „lautes in die Hände klatschen“ oder Hochtonrasseln sind nicht zuverlässig und führen häufig zu falschen Ergebnissen. Auch Lalläußerungen des Kindes sind kein sicherer Hinweis darauf, dass es gut hört. Aus Mangel an sicheren Diagnoseverfahren bei Säuglingen konnte das Vorliegen einer Hörstörung bislang während einer für das Kind entscheidenden Entwicklungsphase unerkannt bleiben.
Seit der Einführung der otoakustischen Emissionen in die Hördiagnostik steht uns jedoch einen Hörtest zur Verfügung, der Hörstörungen früh und sicher diagnostiziert.
Beurteilung des Hörvermögens durch Eltern
1-2 Monate:
- reagiert auf laute Geräusche mit Schreckreaktion
- lässt sich durch Stimme der Bezugsperson beruhigen
- in wachem Zustand macht es gurgelnde, sanfte Geräusche
3-4 Monate:
- bewegt Augen oder Kopf hin zu Stimmen oder klapperndes Spielzeug
- brabbelt in verschiedenen Tonhöhen
6-10 Monate:
- reagiert auf seinen Namen
- sucht Schallquellen und ahmt Wörter nach
- versteht einfache Worte wie z.B. Ja
10-12 Monate:
- zeigt Gegenstände oder Personen bei Aufforderung
- wiederholt einzelne Worte und ahmt Tiere nach
12-24 Monate:
- spricht 20 oder mehr Worte
- wippt im Rhythmus zur Musik
- befolgt einfache Anweisung ohne optischen Hinweis
Das Modellprojekt
In einem Gemeinschaftsprojekt der Kliniken für HNO-Heilkunde, Frauenheilkunde (LINK), sowie Kinder- und Jugendmedizin (LINK) am Universitätsklinikum Heidelberg mit den niedergelassenen Fachkollegen wird ein landesweites Hörscreening aller Neugeborenen in Baden-Württemberg etabliert. Ziel dieses Projektes ist die Früherfassung einer kindlichen Schwerhörigkeit. Eines von 1.000 Kindern in Deutschland wird mit einer Schwerhörigkeilt geboren. Entdeckt wird diese Schwerhörigkeit bislang jedoch erst durchschnittlich im Alter von ca. 2 – 3 Jahren.
Das Erlernen der Sprache und die Entfaltung der intellektuellen und sozialen Fähigkeiten sind von einem guten Hörvermögen abhängig. Bei bestehender Schwerhörigkeit treten als mögliche Folgen Sprachstörungen, angefangen von Lautfehlbildungen, über Sprachentwicklungsverzögerungen bis hin zu einem völligen Ausbleiben der Sprachentwicklung auf. Da die Grundlagen für eine normale Sprachentwicklung bereits in der Säuglingszeit gelegt werden, ist die frühzeitige Diagnosestellung und Therapie von entscheidender Bedeutung. Dies um so mehr, als Versäumnisse in der Hör- und Sprachentwicklung häufig später nicht mehr korrigiert werden können.
Jüngste technische Entwicklungen stellen heute leistungsfähige Hörtestverfahren zur Verfügung, die eine Frühdiagnose bereits in den ersten Lebenstagen erlauben.
Weiterhin kann eine eventuell vorhandene Hörstörung durch Hörgeräte oder Innenohrprothesen gut therapiert werden.
Hierdurch kann bei den betroffenen Kindern eine optimale Entwicklung gewährleistet werden.
Wie funktioniert dieser Hörtest?
Bei diesem Hörtest werden Ihrem Kind möglichst während des Schlafes nach dem Stillen über einen Stöpsel Testsignale ins Ohr geschickt. Ein normales Ohr ist in der Lage, dieses Testsignal so zu verarbeiten, dass ein Teil des Schalles vom Innenohr wieder aktiv in Richtung auf den Gehörgang zurückgeworfen wird. Dieser Schall („otoakustische Emissionen“) kann nun mit einem Mikrofon aufgefangen werden. Wenn der Schall aufgezeichnet wird, kann man davon ausgehen, dass Ihr Kind normal hört. Der Test ist ungefährlich und dauert etwa fünf bis zehn Minuten, bei unruhigen Kindern auch ein wenig länger.
Wenn der Test negativ ist, ist mein Kind dann schwerhörig?
Nein! Sogar wenn im Gehörgang nur Ohrenschmalz oder im Mittelohr ein Fruchtwasserrest vorhanden ist, kann es sein, dass wir aufgrund dieser einfachen Ursachen die otoakustischen Emissionen nicht messen können. In diesem Fall ist eine Wiederholungsmessung notwendig, die in den meisten Fällen dann einen unauffälligen Befund ergibt. Die Kolleginnen und Kollegen, die den ersten Hörtest durchführen und beurteilen, werden Sie auf eine evtl. notwendige Kontrolluntersuchung bei Ihrem Kind hinweisen. Außerdem kann Ihr Kinder- und Jugendarzt/ärztin den Befund des ersten Hörtests an einem Aufkleber im Untersuchungsheft Ihres Kindes erkennen.
Wann und wo wird dieser Hörtest durchgeführt?
Die erste Messung erfolgt bereits auf der Säuglingsstation. Sollte eine Wiederholungsmessung notwendig sein, wird Ihr HNO-Arzt oder Kinderarzt die Messung in den ersten Lebenstagen
und -wochen entweder selbst durchführen, oder Sie zu einer Einrichtung weiterleiten, an der die Testung durchgeführt wird.
Bitte lassen Sie jedoch im Interesse Ihres Kindes in jedem Fall eine Hörtestung durchführen!
Projektleitung
Prof. Dr. G. F. Hoffmann
Prof. Dr. S. Hoth
Prof. Dr. P. K. Plinkert
Prof. Dr. Ch. Sohn
Bei weiteren Fragen
Wenden Sie sich bitte an folgende Adresse:
Frau Dr. C. Hornberger
Hals-Nasen-Ohren Klinik
Im Neuenheimer Feld 400
69120 Heidelberg
Telefon: 06221 56-7238
E-Mail: info@hoert-mein-kind.de
Weiterführende Links
Dietmar Hopp-Stoffwechselzentrum Heidelberg / Neugeborgenenscreening
Deutsche Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie
Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde
Deutscher Gehörlosenbund
Ähnliches Projekt in den USA
Europäischer Konsens zum Neugeborenenhörscreening
Spezialisten
Dr. med. Cornelia Hornberger
Fachärztin für HNO Heilkunde
Fachärztin für Phoniatrie und Pädaudiologie